Urbs - Magyar várostörténeti évkönyv 1. (Budapest, 2006)

Resümee

LÁSZLÓ BLAZOVICH Das Ofener Rechtsbuch und die ungarischen Rechtsbücher Das Stadtrecht Ungarns war in dem Mittelalter nicht ganz einheitlich. Auf dem größten Teil des Landes, südlich der Linie Pressburg (Pozsony), Ofen (Buda) und Kaschau (Kassa) wurde das - im Ofner Rechtsbuch und im Tavemikalrecht festgelegte - Ofe­ner Recht gültig. Dies belegt die Tatsache, dass man die Abschriften des Ofener Rcchtsbuchcs in Pressburg, Ofen, Kaschau und Nagybánya fand. Das letztere wurde wahrscheinlich für Klausenburg (Kolozsvár) abgeschrieben. Es ist kein Zufall, dass man die in der Handschrift erhalten gebliebenen ungarischen Varianten der fundamen­talen Quelle des Schwabenspiegels ausgerechnet in Kaschau und Nagyszeben (Herrmannstadt) fand. Dies beweist, dass in der Mehrheit unserer Städte die Bürger­schaft nach den Regelungen der zwei Rechtsbücher und des Tavernikalrcchts lebte. Neben der - in erster Linie - nach dem süddeutschen Stadtrecht lebenden deutschsprachigen Bevölkerung verbreiteten auch die Könige das Ofener Recht, und zwar dadurch, dass sie zahlreiche Städte mit dem Ofener Recht, oder einem zum öffentlichen Recht gehörenden Teil desselben (wie z.B. die Markt- und Zollprivile­gien, und das Siegelungsrccht) ausstatteten. Das Ofener Recht wurde nicht nur in den Städten heimisch, die über eine deutschsprachige Bevölkerung verfügten, es wurde ebenfalls von der ungarischen Bevölkerung von Debrezin (Debrecen) und Szeged, und der ethnisch gemischten Bevölkerung Zagrebs verwendet. Die Elemente dieses Rechts sickerten von den königlichen Freistädten und den freien königlichen Städten bis auf die Ebene der gutsherrlichen Städte. Neustift (Újlak) ist ein Beispiel dafür. Im nördlichen Teil des Landes galt das Magdeburger Recht, was die Artikel der Zipser Willkür belegen. In die niederungarischen Bergstädtc kam das Magdeburger Recht durch schlesische Vennittlung. Als Weiteres ist das Silleiner Rechtsbuch ein Beweis für die Geltung des Magdeburger Rechts in Sillcin (Zsolna) und Karpfen (Kor­pona). Nach der vorliegenden Studie existierten im Stadtrecht des mittelalterlichen Ungarns zwei, voneinander nur in Nuancen unterscheidbare Rechtsräume. KATALIN SZENDE Grundlagen und Praxis der Erlangung des Bürgerrechts im spätmittelalterlichen Ödenburg Topographisch betrachtet, war die Grundeinheit der mittelalterlichen Städte das Grundstück mit dem daraufgebauten Haus. Im sozialen Sinne entsprachen dieser die

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