Urbs - Magyar várostörténeti évkönyv 1. (Budapest, 2006)

Resümee

GERHARD DILCHER Die Bedeutung des Stadtbegriffs für die historische Städteforschung Der Artikel fasst die neuesten Erkenntnisse der Städteforschung zusammen, die für die ungarische Städteforschung besonders gut anwendbar sind. So wurden, ausgehend vom theoretischen Modell des „Idealtypus" nach Max Weber, die Möglichkeiten für eine vergleichende Untersuchung erörtert. Im Zentrum der theoretischen Ausführungen steht die mittelalterliche okzidenta­le Stadt in Italien und Deutschland, deren Entwicklung einen Bruch der mittelalter­lichen Verfassungsordnung verursacht hat. Die okzidentalen Städte erscheinen nicht als eine Vielzahl von landschaftlich und jeweils im einzelnen verschiedenen Inseln in der monarchisch und adlig beherrschten agrarischen Welt, sondern als Städtebündnis­se entlang des Rheins oder in Obcritalicn. Die auf der Stadtfreiheit gegründete Stadtkommune mit demokratischer Verfassungsform passte nicht in die ade­lig-herrschaftliche Grundordnung und brachte daher auch Konflikte mit sich. Daher lässt sich mit Max Weber sagen, dass die Freiheit die Bildung eines eigenen Bürger­standes, eines eigenen vom Landrecht unterschiedenen Rechts, eines von den Bürgern zumindest mitbestimmten Gerichts und eine eigene Regierungsform ausgelöst hat. In der Begründung der bürgerlichen Stadtkommune sieht Max Weber eine revolutionäre Veränderung. Diese Verfassungskonstruktion, die auf dem Eid beruht und sich coniu­raüo nennt, hat eigene Amtsträger und eine Verwaltung, die je nach Gebiet unter­schiedliche Funktionen und Zuständigkeiten beinhaltet. Abschließend wird noch eine weitere Leistung des europäischen Bürgertums erwähnt, die unsere Zivilisation maßgebend geprägt hat: Die Durchsetzung des Frie­dens, der Ausschluss von Gewalt als Mittel der „Konfliktlösung" unter Bürgern. In der Geschichte der mittelalterlichen Stadt lässt sich auch in diesem Sinne die Entstehung der modernen Staatlichkeit entdecken. ANDRÁS KUBINYI „Königliche Freistadt" - „freie königliche Stadt"? Der Autor verfeinert die Typologie der zum Kammergut gehörenden Städte und defi­niert den Begriff der ebenfalls dazu zählenden so genannten „königlichen Freistädte". Die Kern des Themas liegt in der Terminologie, die im mittelalterlichen ungarischen Latein für die Bezeichnung der Städte benutzt wurde, und mehrere Interpretationen

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