Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)

Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert

Dániel Haas Kianička: Die Selbstverwaltung der Stadt Kremnitz... 89 Bestandteil der niedrigeren Stufe der städtischen Selbstverwaltung - es war die erste Stufe der sog. Interessenselbstverwaltung. Die Aufgaben der Zünfte waren die Unterstützung ihrer eigenen Mitglieder, der Schutz ihrer privilegier­ten Stellung im Rahmen der Stadt und die Sicherung der Qualitätskontrolle der Produkte und Dienstleistungen. Die Zünfte richteten sich nach Statuten, die vom Stadtrat mit dem Richter verabschiedet wurden. Der Zunft war vom Zunftmeister geführt, der von anderen Zunftmeistern gewählt war. Im Unter­schied zu Westeuropa wiesen die Zunftaktivitäten in Ungarn wenige politische Dimension auf (als Gegengewicht zu Stadträten).27 In den frühneuzeitlichen Städten gab es auch das selbstverwaltete Amt eines Bürgermeisters. An einigen Orten war diese Position früher, anderswo später eingeführt. Der Bürgermeister trug anfänglich nur um die Stadtwirtschaft Sor­ge. Im 17. und 18. Jahrhundert erlangte er aber in einigen Städten so große Macht, dass er in seiner Stellung dem Richter gleichkam, den er schließlich an der Spitze des Stadtrates ablöste. In Kremnitz fiel die Entscheidung über die Bestellung dieses Beamten erst im Jahre 1787. In der folgenden Periode übernahm er allmählich immer mehrere Aufgaben, bis er 1848 zum höchsten Vertreter der Stadtselbstverwaltung wurde.28 Eine wichtige Quelle zur Geschichte der Stadtselbstverwaltung bilden auch die Eidesformeln einzelner städtischer Würdenträger und Beamten. Aus Krem­nitz kennen wir zum Beispiel den Eid des neugewählten Mitglieds der Wahlge­meinde (1637). Er musste dem Richter und dem Stadtrat Treue und Gehorsam schwören, aber natürlich auch dem König und der Heiligen Krone. Das beweist die Tatsache, dass der Stadtrat das höchste Selbstverwaltungsorgan der Stadt war, und dass Kremnitz eine königliche Freistadt war (der Eid dem König er­folgte ohne königliche Kommissare). Im Eid wird weiter angeführt, dass der neue Kandidat, als Mitglied der Wahlgemeinde, immer die Interessen der Stadt fördern, sich um ihren Wohlstand kümmern, Schaden Vorbeugen und um die Ordnung in der Stadt Sorge tragen würde. Er musste auch schwören, dass er immer und ordentlich zur festgelegten Stunde an der Sitzung der Wahlgemein­de teilnehmen würde (außer bei schwerwiegenden Hindernissen, über die er vorab die Führung der Stadt zu informieren hatte), dass er sein Leben lang alle erörterten Angelegenheiten geheim halten würde und dass er helfen würde, die Privilegien, Freiheiten und alle Gewohnheiten {gewohnte und lobenswerte Bräuche) der Stadt zu schützen.29 27 Švecová-Gábriš 2009. 86. p. 28 Švecová-Gábriš 2009. 80. p.; Lamoš 1957. 45. p. 29 Magistrát mesta Kremnica.

Next

/
Thumbnails
Contents