Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)

Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert

Dániel Haas Kianička: Die Selbstverwaltung der Stadt Kremnitz... 79 über die Einnahmen und königlichen Vermögensrechte entstehen zu lassen, wird es für geeignet erachtet, diese hier aufzuzeichnen.“ Es wurden folgende genannt: acht königliche Freistädte (Ofen, Pest, Kaschau, Pressburg, Tymau, Bartfeld, Eperies und Ödenburg), weitere Städte wie Alt-Ofen, Gran, Stuhl­weißenburg, Leutschau, Skalitz (Skalica, Szakolca), Eiermannstadt (Sibiu, Nagyszeben) und Segedin (Segedin, Szeged), separat Visegrád, die Bergstadt Frauenbach (Baia Mare, Nagybánya), die Burg Hust (Huszt) mit fünf Städten und Salzbergwerken, sowie die Städte Kremnitz, Neusohl, Altsohl (Zvolen, Zólyom) mit anderen (niederungarischen) Bergstädten, sowie weitere Regal­rechte, ethnische Gruppen und Burgherrschaften.8 Einige Städte in Ungarn bildeten Städtebünde. In solche Bünde schlossen sich jene Städte zusammen, die gemeinsame Interessen im Bereich des Rechts, der Wirtschaft, des Militärwesens und der kirchlichen Angelegenheiten hat­ten.9 Von diesen Städtebünden wird im Folgenden einer, der Städtebund der niederungarischen Bergstädte behandelt. Die niederungarischen Bergstädte schlossen sich zu einem gemeinsamen Bund (Confoederatio septem civitatum montanarum, Res publica septem montanarum /civitatum/, Die niederungari­schen Bergstädte) irgendwann am Ende des 14. Jahrhunderts zusammen. Ur­kundlich belegt ist eine gemeinsame gerichtliche Sitzung aus dem Jahre 1388. Am Anfang gehörten sechs Städte (Kremnitz, Schemnitz, Neusohl, Libethen, Pukanz und Königsberg) dazu, im Jahre 1453 kam noch Dilin hinzu, die sich von Schemnitz selbstständig machen konnte. Die Hauptstadt (primaria civi­tas) dieses Städtebundes war Kremnitz, wo gewöhnlich die Sitzungen der Mit­gliedsstädte stattfanden (diese wurden aber auch anderswo organisiert), und wo auch eine gemeinsame Buchhaltung geführt wurde. Die Städtebünde waren auch durch Privilegien verbunden, die ihnen gemeinsam, als einer kollektiven Institution vom Herrscher verleiht wurden. In diesem Fall handelte es sich um die Bergbaufreiheit (1405), mehrfache Befreiungen von Steuern und Mautge­bühren oder das Recht, Holz zu gewinnen und Kohle zu brennen. Aus dem Jahre 1500 stammt eine allgemeine Bestätigung aller Rechte für die Bergstädte. Die Bergordnungen von König Ferdinand I. (1550) und Maximilian I. (1570-1573) wurden zuerst für die niederungarischen Bergstädte verfasst und erst später wurde ihre Gültigkeit auf das ganze Land ausgedehnt. Bei gemeinsamen Sit­zungen vertraten hauptsächlich Stadtratsmitglieder und Notare die Städte. An den Sitzungen wurden die eigenen Angelegenheiten der Städte besprochen, wie z. B. wirtschaftliche Probleme, Gerichtswesen, Bergrecht, militärische Vertei­8 Lukačka2004. 142., 143. p. 9 Halaga 1982. 41-52. p.; H. Németh 2004.; Meier 2012. 41. p.

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