Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)
Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert
76 Bányavárosok lomates folgende Worte: „Es gibt viele Lehrsätze des natürlichen Rechts, aber die wichtigsten sind: ehrlich leben, den Nachbarn nicht schmähen, jedem sein Recht zuerkennen... Ehrlich leben bedeutet, nach dem Gesetz Gottes sowie dem menschlichen Gesetz zu leben, das heißt nach der Natur und den Sitten. Das geschieht, indem wir das Böse meiden und beharrlich das Gute tun [,..].“2 Mit diesen Worten drückte Eck seine Vorstellung über die Einhaltung der gesellschaftlichen Ordnung und christlichen Werte prägnant aus. Martin Rakovsky, Schreiber der ungarischen Kammer in Pressburg (er studierte, nebenbei gesagt, auch an der lateinischen Schule in Kremnitz), schrieb in seinem Werk Libellus de partibus reipublicae et causis mutationum regnorumque imperiorumque (1560) Folgendes: „die sechste [von acht gesellschaftlichen Schichten] bilden die Ratsmitglieder und Kenner der Gemeindegesetze [...] die Juristen bemühen sich, Streitigkeiten auf dem Wege verschiedener Gerichtsverhandlungen in die richtige Bahn zu leiten, früher als die Stimme entscheiden würde [...] In diese Klasse sind auch Vertreter der Gemeinden, Gesetzgeber und erfahrene Verfechter der Wahrheiten einzureihen. [...] Es muss jedoch auch andere Bürger von höchster Tugend geben, namhafte Gemeindefuhrer, erhabene Stadtbürger, welche die ihnen anvertrauten Aufgaben im Einklang mit dem Recht ausüben, welche in der amtlichen Arbeit Handfertigkeit und Verstand bezeigen. [...] Weise und wohlbedacht heißen die Bürger, die im Rat der dörflichen Städte Zusammenkommen. [...] Solche verschiedene Stufen von Bürgern sollten es in einem Staat geben. Denn wenn sie durcheinander gebracht werden, dann verdirbt das ganze System und Chaos bricht aus, wo einst Ordnung herrschte.“3 Wie es jedoch in der Praxis tatsächlich aussah, wird im vorliegenden Aufsatz näher untersucht und besondere Aufmerksamkeit wird der Kategorisierung der Städte im Königreich Ungarn im 16. Jahrhundert und den Spezifika der städtischen Selbstverwaltung in Kremnitz (slow. Kremnica, ung. Körmöcbánya) in dieser Periode widmen. Bergstädte in dem ungarischen Stadtnetzwerk Im Königreich Ungarn, wie auch anderswo in Europa, war die rechtliche Existenz der Städte in der Gesetzgebung verankert. Sie wurden als Zentren persönlich freier Personen betrachtet, deren Angelegenheiten mit eigenem Recht geregelt wurden und deren Haupttätigkeit im Bereich des Gewerbes, Handels 2 3 Frimmová 2004. 294. p. Frimmová 2005. 68-70. p.