Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 9. (Budapest, 2014)
Resümee
Resümee 339 den Richtern der Stadt Klausenburg zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt wurde, haben wir anhand der Eintragungen, die im Omniarium des - im Gerichtsprotokoll der Stadt überlieferten - relativ detaillierten Urteils bzw. in den Aufzeichnungen des damaligen Klausenburger Arztes und späteren königlichen Richters György Bereczk von Vízakna zu finden sind, rekonstruiert. Bei unserer Darlegung des Falls haben wir zuerst eine geschlechtsspezifische und rechtliche Analyse des gesellschaftlichen Rol- lentauschs, dann der weibliche Sodomie und schließlich der widernatürlichen Unzucht im 18. Jahrhundert durchgeführt. Die Quellentexte, die unserer Studie als Grundlage dienen, wurden von den Behördenvertretem und örtlichen Rechts- und Gerichtsorganen erstellt. Es handelt sich also um Narrative, die - nach unserer Lesart - auch die Werturteile und Vorurteile des männlichen Geschlechts gegenüber der weiblichen Sodomie enthalten. ELEONÓRA GÉRA Vom Schicksal Verfolgte in Ofen (Buda) zu Anfang des 18. Jahrhunderts Die Studie untersucht, was mit jenen Menschen geschah, die im 18. Jahrhundert aus verschiedenen Gründen auf die Hilfe anderer angewiesen waren. Die Herkunft, die ethnisch-religiöse Zugehörigkeit, der Beruf und die Vermögensverhältnisse bestimmten im Wesentlichen den Ort, den das Individuum in der Gesellschaft einnahm. In gewissen Lebensabschnitten (als Junggeselle, wegen einer Epidemie, eines Krieges, aus Altergründen usw.) konnte jedermann in eine schwierige materielle Situation geraten. Dies alleine ging nicht mit einer Ausgrenzung einher. Das zeitgenössische allgemeine Denken teilte die Armen und Bedürftigen nach dem Vorhandensein oder Fehlen ihrer Ehrenhaftigkeit ein. In der städtischen Gesellschaft konnten ausschließlich jene Personen, die an Ort und Stelle, in der Gemeinschaft, lebten, nicht von Strafsachen betroffen waren und teilweise arbeitsunfähig waren, auf Hilfe rechnen. Sie erhielten entsprechend ihrer Situation Unterstützung, gelangten ins bürgerliche Krankenhaus oder wurden im Armenhaus aufgenommen. Personen mit unbekannter Vergangenheit und Herkunft sowie Personen, für die eine vagabundierende Lebensweise charakteristisch war, wurden von der Stadtbevölkerung als potenzielle Verbrecher betrachtet, weswegen man bemüht war, sich von ihnen zu distanzieren. Anstelle von Erbarmen mussten sie mit ihrer Vertreibung rechnen. In dem von den Osmanen zurückeroberten Ofen wurde auf Betreiben