Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 9. (Budapest, 2014)

Resümee

Resümee 337 moralisches Verhalten - leben, andernfalls wurden sie verurteilt. Deshalb wurde das Verhalten der Individuen der städtischen Gemeinschaft kontinuierlich beobachtet und darüber gewacht, außerdem stellte man eine Werteordnung von „nützlich” bis „schäd­lich” auf und zog Verhaltensweisen bzw. Individuen, die von der Norm abwichen, zur Verantwortung. Den Rahmen der menschlichen Existenz, also die grundlegenden Rahmenbedin­gungen der Lebens- und Vermögensgemeinschaft, gab die Ehe vor. Deshalb sowie auf­grund des göttlichen Gesetzes wurde vor allem auf den Schutz der Familie geachtet und das Ofener Gesetzbuch bestimmte sehr harte Sanktionen zur Bestrafung von Ehe­brechern und zu ihrer Entfernung aus der Gemeinschaft: Sie wurden mit einer quali­fizierten Todesstrafe bestraft. Im XVI. Jahrhundert wurde noch starr an dem Gesetz festgehalten, die Sanktionierung einer derartigen Handlung sollte erst ab der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts gemildert werden. Die Studie analysiert einen sehr schweren, zwei Frauen unter Anklage stellenden Fall von mehrfachem Ehebruch (adulterium) aus Kaschau im Jahre 1579. Die Geständ­nisse von Magdolna, der Frau von Pál Hagymás, und von Dorottya, der Frau von István Szabó, die im Gefängnis unter Folter abgelegt wurden, schrieb man am 4. März 1579 nieder. Die beiden Frauen legte dann am folgenden Tag auch in Freiheit ein Geständnis ab. Gemäß dem unter der Folter geleisteten Geständnis der beiden Frauen stellte der Schreiber auch eine Namensliste derjenigen, mit denen sie Unzucht getrieben hatten, zusammen. Magdolna, die Frau von Pál Hagymás, belastete sich bei ihrem Geständnis in Freiheit nicht selbst, sondern legte nur über die andere Frau ein belastendes Ge­ständnis ab. Sie sagte gar aus, dass Dorka (also Dorottya) sie ermutigt habe: Sie solle mit Männern zusammen sein, damit sie viel Geld habe, so wie sie. Sie gestand auch, dass Dorka der Grund für das Verderben von ihr und ihrem Mann sei. Gemäß dem Foltergeständnis hatten sich allerdings beide Frauen mit Männern eingelassen. Laut der endgültigen Liste hatte Dorottya, die Frau von István Szabó, mit acht Männern, Magdolna, die Frau von Pál Hagymás, mit sieben Männern „gesündigt”. Aus den Ge­ständnissen geht auch hervor, wo und unter welchen Umständen es zu dem verbotenen sexuellen Zusammensein gekommen war. Im Zuge der Verhöre deckte der Rat ein gan­zes Kurtisanen-Netzwerk auf. Auf der Liste standen nicht nur die beiden Frauen und neben ihnen noch andere Frauen und Kuppler, sondern auf sie gelangten als Ehebrecher auch „ordentliche”, wohlhabende Kaschauer Bürger. Das Urteil war eindeutig: Wegen mehrfacher Unzucht und Ehebruch wurden die Todesstrafe über sie verhängt.

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