Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Budapest während der ersten zwei Jahrzehnte des Systems der lokalen Räte (1950-1970)

Tempo und die erhöhte Bedeutung der Rentabilität. Mit der Senkung der Zahl der obliga­torischen Planziffern wurde der Initiative der Betriebe größere Bedeutung eingeräumt. Die Einführung der Gewinnbeteiligung brachte ein gesteigertes Interesse der Betriebe und der einzelnen Werktätigen an der Rentabilität, ein breiteres Warensortiment und die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Nachdem die Bedeutung der technischen Entwicklung erkannt worden war, begann mit der rationellen Ausnutzung des Maschinenparks eine intensive Industrieentwicklung, nachdem sich die extensive Entwicklung als unrentabel erwiesen hatte. Die infrastrukturellen Investitionen stiegen im Vergleich zum ersten Fünfjahrplan um das Anderthalbfache. Die Dezentralisierung der Industrie wurde auf die Tagesordnung gesetzt. Nachdem in der Provinz zahlreiche Industriebetriebe gegründet und Betriebe und Industrieanlagen aus der Hauptstadt in die Provinz verlegt worden waren, betrug 1960 der Anteil Budapests an der staatlichen Industrie noch immer 47 Prozent. Bis 1972 war diese Ziffer neben der absoluten Zunahme des Produktionswertes auf 33 Prozent gesun­­ken.Die Maßnahmen der Regierung wirkten sich besonders stark in Budapest aus. Qualität und Angebot der Gebrauchsgüter verbesserten sich. Die Modernisierung der Leichtindustrie, in erster Linie der Konfektions- und Lederindustrie, spiegelte sich im Lebensstandard der Bevölkerung wider. Der Wohnungsbau, die Stadtregulierung und die Entwicklung des Ver­kehrswesens wurden beschleunigt. Preis- und Lohnkorrekturen sowie eine breitere Skala sozialer Zuwendungen führten gleichfalls zur Verbesserung des Lebensstandards und der Arbeitsverhältnisse der Werktätigen. (Die Familienzulagen und Mindestrenten wurden erhöht, die alleinstehenden Mütter empfangen größere Zulagen, die Mütter können ihre Kleinkinder bis zum Alter von 3 Jahren zu Hause erziehen. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt für diese Zeit bestehen, und sie bekommen einen Kinderpflegeausgleich. In den Betrieben wer­den den Mitgliedern der Stammbelegschaft Vergünstigungen zuteil, Arbeiterkinder werden beim Studium unterstützt usw.) Unsere gegenwärtigen Gesetze und Verordnungen enthalten bereits die Auswertung und Verallgemeinerung dieser Erfahrungen. Von epochaler Bedeutung sind das neue System der Wirtschaftslenkung, das am 1. Januar 1968 in Kraft trat, und das Rätegesetz vom Januar 1971 zur Weiterentwicklung der Staatsverwaltung. Die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Staatsführung und die Beschleunigung der Urbanisation stellten die Stadtverwaltung vor neue Aufgaben. Von der Industrie angezogen wanderten große Teile der Bevölkerung aus den Dörfern in die Städte und ihre Randgebiete ab. Sie mußten sich gründliche Fachkenntnisse aneignen, und die Dienstleistungsbetriebe der Industrie waren einer schweren Belastung ausgesetzt. Budapest behielt im Urbanisations­prozeß Ungarns den neuen Umständen entsprechend seine besondere Rolle bei. Zwischen 1950 und 1960 entfielen 36 Prozent der Investitionen des staatlichen Sektors auf Budapest und seine Umgebung, und auch der größere Teil der neuen Arbeitermassen (54 Prozent) konzentrierte sich auf diesem Gebiet. Das Volumen der Aufgaben, vor die sich die so­zialistische Stadtverwaltung gestellt sah, wird wohl am besten dadurch illustriert, daß die Bevölkerung von Budapest im Laufe von zwei Jahrzehnten um 25 Prozent zunahm. Zwi­schen 1950 und 1970 stieg die Zahl der Stadtbewohner Ungarns von einem Drittel auf die Hälfte der Landesbevölkerung. Es war daher für die gesunde Entwicklung des Landes un­bedingt notwendig, den Zuzug nach Budapest einzuschränken. In diesem Sinne wurden ver­schiedene Maßnahmen ergriffen. Während die administrativen Maßnahmen des Jahres 1951 nahezu wirkungslos blieben, ist heute dank der gesteuerten Dezentralisierungspolitik des 75

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