Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Budapest während der ersten zwei Jahrzehnte des Systems der lokalen Räte (1950-1970)

der Räte, umriß den Aufgabenkreis der Verwaltungsinstitutionen und legte auch ihr Ent­scheidungsrecht genauer fest. Von 1954 bis 1960 erfolgten, zwar noch unter Beibehaltung des Systems der doppelten Leitung, zahlreiche Vorbereitungen, um den Räten in der An­leitung und Kontrolle der Institutionen der Hauptstadt weitere Rechtsbereiche einzuräumen. Ab 1960 — parallel mit der Verwirklichung des neuen Systems der Wirtschaftslenkung — wurden die Rechtsbereiche der Räte durch mehrere tausend Modifikationen in den Rechts­vorschriften erweitert. Anstelle der durch die Ministerien gefaßten konkreten Maßnahmen ging man zur prinzipiellen Anleitung auf Landesebene über, und mehrere tausend Institu­tionen wurden direkt dem Kompetenzbereich der Räte unterstellt. So z. B. neben der Planung und Realisierung der Stadtregulierung ein beträchtlicher Teil des Wohnungsbaus und der kommunalen Investitionen, die Aufsicht über die Krankenhäuser, und auf dem Gebiet des Bildungswesens nach der Übernahme der Grund- und Mittelschulen, die der Fachmittelschulen sowie zahlreicher kultureller Institutionen wie Theater, Museen, Ar­chive usw. Die Verwaltungs-, Bewirtschaftungs- und Organisationskompetenz der Räte erweiterte sich nach der Veröffentlichung der Gesetzesverordnung des Präsidialrates vom 18. Februar 1958 sehr wesentlich. Die Gesetzesverordnung regelte die Tätigkeit der Räte in bezug auf die Kommunalentwicklung und sicherte die stärkere Unterstützung der Gemeinden und Städte durch den Staat. Der bedeutend ausgedehnte Wirkungskreis und die damit ver­bundene erhöhte Verantwortung sowie ihr Zeitpunkt (zwei Jahre nach der Konterrevolu­tion) verliehen den Rätewahlen besondere Bedeutung. An den Rätewahlen vom November 1958 nahmen 98 Prozent der Bevölkerung teil, die in den Rat der Hauptstadt 300 und in die Bezirksräte 2986 Personen entsandte. Im Besitz größerer Einnahmequellen konnte der Rat der Hauptstadt — parallel zum 15jährigen Wohnungsbauplan — ein selbständiges langfristiges Programm der Stadtent­wicklung aufstellen. Nach einer Diskussion in der breiten Öffentlichkeit wurde dieses Pro­gramm 1970 durch den „Plan der allgemeinen Stadtentwicklung von Budapest und Um­gebung“ ergänzt. Resultate und Widersprüche in den fünfziger Jahren Die Stadtbewirtschaftung der fünfziger Jahre wurde durch folgende Hauptaufgaben be­stimmt: Die Umgestaltung von Groß-Budapest, das auf dem Verwaltungswege gebildet worden war, zur einheitlichen Stadt und die der historischen Rolle der Hauptstadt ent­sprechende Teilnahme an der Industrialisierung und Versorgung des Landes. In der in­folgedessen schnell wachsenden Stadt mußten die kulturelle Erziehung und die Befriedigung der steigenden kulturellen und sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung gesichert werden. Im alten Stadtgebiet verfügten von 100 Wohnhäusern 94 über Wasserleitungen und Kana­lisation, in den Randgebieten jedoch nur jedes 35. Haus. Nur in jeder 10. Wohnung gab es elektrischen Strom, der teurer war als in der Hauptstadt. In der Wasserversorgung konnten beträchtliche Erfolge erzielt werden; es wurden neue Brunnen gebohrt, und das Wasser­verteilungsnetz wurde erweitert. Da sich jedoch der Wasserverbrauch in der Industrie ver­doppelte, ergaben sich neue Probleme für die Stadtversorgung. Gleichzeitig wuchsen die Sorgen im Verkehrswesen, als es darum ging, die veralteten Ver-72

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