Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Budapest während der ersten zwei Jahrzehnte des Systems der lokalen Räte (1950-1970)

Budapest während der ersten zwei Jahrzehnte des Systems der lokalen Räte (1950-1970) (Vergleiche Dokumentenauswahl: XXXI—XXXVI) Die Entwicklung des Systems der lokalen Räte Mit dem Jahre 1950 begann für Budapest eine neue Epoche. Die verwaltungsmäßige Ver­einigung bedeutete eine Vergrößerung der Stadt und eine Bevölkerungszunahme und stellte für mehrere Jahrzehnte die Aufgabe, das alte Budapest und seine Randgebiete in eine ein­heitliche, moderne Großstadt umzuwandeln. Zwar war der Wiederaufbau der Stadt noch nicht beendet worden, doch öffnete der erste Dreijahrplan von 1947 bis 1949 bereits neue Perspektiven. Die bis Ende 1949 durchgeführte Verstaatlichung der Betriebe und des Groß­handels erleichterte die Erfüllung der Aufgaben. Am 1. Januar 1950 begann der erste Fünf­jahrplan der Volkswirtschaft. Die revolutionären Umwälzungen im Lande brachten auch in der Hauptstadt grundlegende soziale, politische und ideologische Veränderungen mit sich. Mit der 1949 angenommenen Verfassung wurde das Fundament der neuen Staats­ordnung gelegt. In diesem Sinne trat 1950 mit dem Gesetz Nr. I das System der lokalen Räte in Kraft. Seine Tätigkeit begann in Budapest am 15. Juni 1950 mit der Bildung des Rates der Stadt Budapest, der über die gleichen Rechte verfügte wie die Komitatsräte. Am 22. Oktober delegierten die Budapester in direkter Wahl 251 Personen in den Rat der Hauptstadt. Der Rat, ein Organ der Staatsmacht und zugleich der Verwaltung, verfügte von Anfang an über größere Möglichkeiten als die Stadtverwaltung in der Horthy-Periode: neue breite Schichten nahmen an der Leitung der Bezirksräte und des Rates der Hauptstadt teil. Die Zahl der staatlichen und lokalen Betriebe, deren Aufgabe die Versorgung der Bevölkerung war, stieg beträchtlich. Die Wirtschaftslage des Landes und der Hauptstadt, die große Zahl der Aufgaben sowie der Ausbau eines Netzes von Institutionen eines Kultur-, Unterrichts- und Gesundheits­wesens neuen Typs erforderten eine zentrale Leitung und zentrale Fonds der Mittel. Die Verwendung der selbständigen Einnahmequellen, die Verteilung und die Planung mußten zentralisiert werden. Mit dieser in der Periode der revolutionären Umgestaltung begrün­deten Zentralisation ergaben sich aber auch ihre Widersprüche. Die Räte wurden gleich­zeitig mit dem Ausbau der Beziehungen zu den werktätigen Massen — ähnlich wie in der Vergangenheit — der Regierung beziehungsweise dem Innenministerium unterstellt. Da die Verwaltungsorgane einer doppelten Kontrolle unterstanden, einerseits den Exekutivorganen der örtlichen Räte und andererseits den Ministerien, und die Mehrzahl der in den Kom­petenzbereich der Räte fallenden Institutionen von den Ministerien abhing, verringerte sich die finanzielle und wirtschaftliche Selbständigkeit der lokalen Räte und damit auch ihre Leitungsfahigkeit. Im Zweiten Rätegesetz von 1954 wurden diese Erfahrungen bereits berücksichtigt, und die Aufsicht durch das Innenministerium wurde eingestellt. Das Gesetz erhöhte die Kompetenz 71

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