Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Dokumentensammlung

werden vom Tage des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes an von den staatlichen Fachverwaltungsorganen als Organe der Hauptstadt erledigt. §5 (1) Vorliegendes Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1950 in Kraft. (2) Der Innenminister vollstreckt das Gesetz in Übereinstimmung mit den interessierten Ministern. In den mit der Durchführung zusammenhängenden organisatorischen und ver­fahrensrechtlichen Fragen werden im Interesse der reibungslosen Aufrechterhaltung der hauptstädtischen Verwaltung vom Innenminister die notwendigen provisorischen Ver­ordnungen erlassen. Törvények és rendeletek hivatalos gyűjteménye (Offizielle Sammlung der Gesetze und Ver­ordnungen) Budapest 1950, S. 91—92. XXXI. Die Budapest betreffenden Abschnitte des Gesetzes 1/1950, das die Schaffung eines sozialistischen Rätesystems vorsieht 18. Mai 1950 I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Die lokalen Räte werden aus den Reihen des werktätigen Volkes, nach den Grundprin­zipien der breiten Demokratie gewählt und sind nach dem Prinzip des Zentralismus ein­ander über- und untergeordnete Organe. Sie repräsentieren in ihrem Wirkungsbereich die einheitliche Staatsmacht des werktätigen Volkes, sichern die Planmäßigkeit in allen Teilen des staatlichen Lebens und versehen die Aufgaben der wirtschaftlichen, sozialen und kultu­rellen Leitung sowie die allgemeinen lokalen Obliegenheiten der Staatsverwaltung. §2 (1) Die lokalen Räte stützen sich in ihrer Arbeit direkt auf die Bevölkerung, sichern deren aktive Teilnahme, Initiative und Kontrolle in der lokalen Ausübung der Staatsmacht (Verfassung § 32)... §8 (1) In Budapest ist je Bezirk ein Stadtbezirksrat zu bilden. (2) Stadtbezirksräte sind auch in den Städten zu bilden, die der Verordnung des Minister­rats zufolge in Verwaltungsbezirke eingeteilt werden. (3) Der Wirkungsbereich des Stadtbezirksrates erstreckt sich auf den Verwaltungsbezirk. 134

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