Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)
Dokumentensammlung
gefährdet die Interessen und die Macht des Proletariats, ist ein Verräter und wird vor das Standgericht gestellt! Es ist die Aufgabe der Leiter sämtlicher Ämter, Institutionen, Betriebe und Schulen, diesen Aufruf ihren Angestellten in Gegenwart der Vertrauensleute bekanntzugeben und ihn gut sichtbar auszuhängen. Budapest, den 22 März 1919 László Dienes Mór Preusz Sándor Vincze Budapest Főváros Levéltára. A Statisztikai Hivatal iratai (Archiv der Hauptstadt Budapest. Dokumente des Statistischen Amtes), 157—1919. XVI. Verordnungsentwurf zur Reglung der Stadtverwaltung Budapest Vorlage der Volkskommissare für das Innere und für Justizwesen an den Verbündeten Zentralen Verwaltungsausschuß 1919 Der Verbündete Zentrale Verwaltungsausschuß legt die Aufgaben der Stadtverwaltung Budapest in Ergänzung der Verordnungen, die sich auf die lokalen Räte in der Verfassung der Räterepublik beziehen, folgendermaßen fest: § 1. Das werktätige Volk der Hauptstadt Budapest nimmt die Erledigung der Verwaltungsaufgaben der Hauptstadt in den Bezirksräten, in den zentralen Räten sowie in deren Ausschüssen selbst in die Hand. In ihnen werden die Verordnungen ausgearbeitet, vollstreckt und diejenigen, die dagegen verstoßen, zur Verantwortung gezogen. § 2. Die Organe der Budapester Verwaltung in den Bezirken sind die Bezirksräte und deren Verwaltungsausschüsse mit je 20 Mitgliedern. § 3. Es ist die Aufgabe der Bezirksräte, das wirtschaftliche und kulturelle Lebensniveau der im Bezirk wohnenden werktätigen Bevölkerung zu heben. In Angelegenheiten, die die ganze Stadt oder das Land betreffen, sind die Bezirksräte nicht entscheidungsberechtigt. Der Bezirksrat entscheidet in bezug auf die allgemeinen Prinzipien der Bezirksverwaltung; führt die Verordnungen der Landesversammlung der Verbündeten Räte, des Verbündeten Zentralen Verwaltungsausschusses, des Regierenden Rates, der Volkskommissariate, des Zentralen Rates und anderer höherer Instanzen durch; unterbreitet Vorschläge in Verwaltungsfragen, die die ganze Stadt betreffen; unterhält die Einrichtungen zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung; stellt mit der Zustimmung des Zentralen Rates das Budget und die Abrechnungen des Bezirks auf; wählt und entläßt Beamte und sonstige Sachbearbeiter, wählt die Mitglieder in den Verwaltungsausschuß des Bezirks und diejenigen, die er in den Zentralen Rat entsendet, und verfügt über deren Rückberufungsrecht; leitet und kontrolliert die Tätigkeit des Bezirksverwaltungsausschusses. 109