Budapest und Wien. Technischer Fortschritt und urbaner Aufschwung im 19. Jahrhundert - Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs 9. - Beiträge zur Stadtgeschichte 7. (Budapest - Wien, 2003)

Eszter Gábor: So verschwand das Grün aus dem Villenviertel

52 Arbeiten gab sechs Jahre nach der Veröffentlichung der Bauordnung in der Begründung von Genehmigungen den Vorrang von Präzedenzfällen gegenüber den Bauvorschriften zu.1 Die Bauarbeiten in der DélibábstraBe liefen genau so. Albert Szentkirályi bekam 1886 eine Baugenehmigung für ein einstöckiges, freistehendes Miethaus mit vier Wohnungen.1 2 (Die Distanz zur Grundstücksgrenze war bloß 2,15 Meter.)3 Das mehrstöckige Miethaus nahm 54,6% des 162 Quadratklafter großen Grundstückes ein. Der Architekt Henrik Schmall zählte 1890 als Beauftragter von Baron Ferenc Révay sieben Fälle auf, in denen man von den Vorschriften abgewichen war.4 So bekamen 1894 Antal Kerpely,5 Ritter Alfréd Posner,6 1895 Staatssekretär Ödön Miklós7 und 1896 Fülöp Nicholson8 sowie Adolf Greiner9 Bewilligungen für Bauarbeiten, die von den Regeln abwichen. Im Jahr 1900 erwähnte Lajos Borbély in seiner Berufung sechs Häuser der DélibábstraBe, wo Vorkragungen der Häuser näher zur Grundstücksgrenze des Nachbars lagen als erlaubt war. Der Hauptstädtische Rat für Öffentliche Arbeiten gab der Berufung statt, da „die Grundstücke in der DélibábstraBe und deren Gegend wegen deren ungünstigen Maßen und Formen bei Einhaltung der vorgeschriebenen Distanzen nicht zweckmäßig verbaut werden könnten; mit Rücksicht darauf wurde eine gewisse Abweichung bei der Standortwahl durchaus genehmigt”.10 In dem obigen Beschluss von 1900, also sechs Jahre nach Erscheinen der Bauordnung, erklärte der Hauptstädtische Rat für Öffentliche Arbeiten eindeutig, dass der Teil der Bauordnung über die Bebauung der Nebengassen des Villenviertels der Andrässystraße nicht einzuhalten und daher ungültig sei. Dieses Einbekennen wurde natürlich nur beschränkt publik; die Bauordnung wurde nicht geändert, Abweichungen genehmigt, aber jeder Fall als Ausnahme betrachtet. Neben den Eingaben für die Genehmigung von Abweichungen von den Bauvorschriften sind in viel kleinerer Anzahl auch Eingaben von Personen vorhanden, die wegen der Schmälerung des Charakters des Villenviertels 1 BFL IV. 1407.b. 37.328/1891-III ; 41.116/1891-III. sz. üi.-ban a FKT 4461/1891 sz. átirata. 2 BFL IV. 1407.b 23.641/1887-III.; Fővárosi Tervtár 29.661 3 BFL IV.1407.b 36.446/1890-III. 4 BFL IV. 1407.b. 36.446/1890-III. 5 BFL IV. 1407.b 12.047/1894. 6 BFL IV. 1407.b 25.865/1894. 7 BFL IV.1407.b 16.800/1895. 8 BFL IV. 1407.b 16.945/1896; ebd. 22.240/1896. 9 BFL IV. 1407.b 43.821/1898. 10 BFL IV.1407.b 37.850/1900; ebd. 42.982/1900 und darin FKT 2947/1900.

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