Budapest und Wien. Technischer Fortschritt und urbaner Aufschwung im 19. Jahrhundert - Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs 9. - Beiträge zur Stadtgeschichte 7. (Budapest - Wien, 2003)
Eszter Gábor: So verschwand das Grün aus dem Villenviertel
51 300 Quadratklaftem nicht, und 17 von ihnen waren sogar kleiner als 200 Quadratklafter.) Die Vorschriften für die Art der Bebauung änderten sich nicht, das heißt, die fünf bzw. drei Meter Distanz, die von der Grundstücksgrenze einzuhalten waren, blieben unverändert.1 Der Prozentanteil der Bebaubarkeit der Grundstücke begegnet erst in der Bauordnung von 1914; dort wurde festgelegt, dass in der III. Bauzone 66% des Grundstücks für den Garten bzw. für den Hof freigelassen werden mussten. (Zu dieser Zeit gab es in der Andrässystraße von 28 Grundstücke sieben, in den Nebenstraßen von 64 Grundstücken 46, die zu mehr als 35% verbaut waren.) Die bisher vorgeschriebenen Distanzen blieben auch weiterhin gültig.* 2 3 Bei Erscheinen der Bauordnung von 1914 wich die reale Situation schon ziemlich weit von der ab, die von den Baubehörden - und darunter besonders vom Hauptstädtischen Rat für Öffentliche Arbeiten - als erwünscht erklärt wurde. Die Baudokumente, die im Hauptstädtischen Archiv verwahrt werden, bezeugen, dass die Bauherren bereits von der Mitte der 1880er Jahre an danach strebten, einen größeren Teil der Grundstücke zu verbauen, als nach den Vorschriften erlaubt war. Der Rat versuchte zwar, die Vorschriften durchzusetzen, fällte aber zumeist eine nachgiebige Entscheidung János Marx, Direktor der MÁV (Ungarische Staatsbahnen), erbaute 1886 auf dem 150 Quadratklafter großen Grundstück Lendvaystraße Nr. 7 nach der Zurückweisung durch den Hauptstädtischen Rat, anstatt eines ebenerdigen Sommerhauses ein zweistöckiges, um die - von der Grundstücksgrenze gemessenen - vorgeschriebenen Distanzen einhalten zu können.2 Es bekamen 1889 der Maler Gyula Benczúr,4 1890 Emil Lamprecht,5 1891 Frau József Weisz, 1893 Károly Déry6 - im Vergleich zu früheren Fällen - die Bewilligung, ihre Häuser in der Lendvaystraße näher an der Grundstücksgrenze als vorgeschrieben zu errichten. Die Baubehörde gestattete manchmal, mehr als 50% der Grundstücke zu verbauen. Der Hauptstädtische Rat für Öffentliche 1870 herausgegeben vom Hauptstädtische Rat für Öffentliche Arbeiten], Budapest, 1899., § 11-12, s. 5-6. 'Ebd. § 133, s. 39-40. 2 Építésügyi szabályzat Budapest székesfőváros területére. Az 1870. évi X. törvényczikk alapján kiadja a Fővárosi Közmunkák Tanácsa. Második, kiegészített kiadás [Die Bauordnung für das Gebiet von Haupt- und Residenzstadt Budapest. Aufgmnd des Artikels X. aus dem Jahre 1870 herausgegeben von dem Hauptstädtische Rat für Öffentliche Arbeiten. Zweite, ergänzte Ausgabe], Budapest, 1926. 133.§. s . 46. 3 BFL IV. 1407.b. [Zentralarchiv der Abteilungen des Rates der Hauptstadt] 29.835/1886-III. és 34.146/1886-III. 4 BFL IV. 1407.b. 16.780/1889-III.; 19.975/1889-III, und darin die Stellungnahme FKT 1835/1889. 5 BFL IV. 1407.b. 22.317/1890-III. 6 BFL IV. 1407.b.26.274/1893-III.