Molnár Antal: Egy raguzai kereskedőtársaság a hódolt Budán - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 2. (Budapest, 2009)
A Bona–Bucchia Társaság története - A társaság budai működése és felszámolása
79 archaischere Versicherungsalt. Wie dies auch die Texte der Verträge betonen, bedeutete dies, dass das versicherte Eigentum dem Versicherer für die Zeitdauer der Fracht übertragen wurde. Der Versicherer übernahm also für eine bestimmte prozentuelle Provision als Eigentümer die Verantwortung für den festgelegten Warenwert. Und im Schadensfälle war er verpflichtet, diesen innerhalb von vier Monaten nach der Benachrichtigung überden Schaden zu ersetzen. Von 1568 an versah eine eigens hierfür bestimmte Behörde (ufficiali sopra le sicurtä) die Aufsicht über die Versicherungen. Gemäß den Bestimmungen konnte eine Versicherung höchstens für sechs Monate abgeschlossen werden und eine Person konnte jeweils nur einen Wert von 300 Scudo oder Dukaten versichern. Es gab nur relativ wenige Transporte, die nur durch einen einzigen Versicherer garantiert wurde. Die meisten Verträge wurden von einer größeren Zahl von Versicherern, nicht selten sogar von mehr als einem halben Hundert, unterzeichnet, und zwar jeweils mit unterschiedlichen Summen. (In der Regel handelte es sich um 25, 50, 100, 150, 200 oder 300 Dukaten, Scudo bzw. Taler.) Die gegen Ende des Jahrhunderts festgeschriebenen Formeln und Klauseln der Verträge versuchten, die versicherte Person - mittels ihrer scheinbaren Kompliziertheit und ihrem Pleonasmus - unter allen Umständen und gegen jeden nur erdenklichen Schadensfall zu schützen.56 Die Verträge schrieben in vielen Fällen den Gegenstand der Versicherung oder die Frachtroute nicht fest. Für die Versicherer waren eigentlich nur diejenigen Personen, die die Versicherung abschlossen, und der Versicherungsbetrag wesentlich. Der Versicherungsnehmer war nicht unbedingt der Eigentümer der Waren. Das Verhältnis von Versicherungsbetrag und Gesamtladung ging ebenfalls nicht aus den Verträgen hervor. Der Eigentümer konnte die gesamte Fracht versichern oder lediglich einen Teil davon. Die Versicherungen vom Ende des 16. Jahrhunderts führen mehrmals beide Werte auf, es kann allerdings keine allgemeine Tendenz hinsichtlich der jeweiligen Verhältnisse aufgezeigt werden.57 Auch wissen wir nicht, welchen Anteil die versicherte Fracht damals an der jeweiligen Gesamtfracht hatte. Laut Alberto Tenenti wurde für ein Viertel der von Ragusa abgehenden Schiffsladungen irgendeine Versicherung abgeschlossen. Ziel war also nur eine teilweise Kompensation und keine vollständige Garantie. Die Einstellung der verschiedenen Kaufleute gegenüber den Versicherungen erwies sich als stark voneinander abweichend. Die Bereitschaft, sich zu versichern, konnte sich bei den jeweiligen Personen auch von Zeit zu Zeit ändern. Die Situation wird überdies dadurch noch komplizierter, dass die Kaufleute ihre Waren nicht nur am Abfahrtsort, sondern auch am Ankunftsort versichern konnten, wir aber kennen nur die in Ragusa geschlossenen Verträge.58 Die wohl auffälligste Eigenart der Versicherungspraxis von Ragusa war, dass Versicherungsgesellschaften und professionelle Versicherer vollständig fehlten. Wäh56 Tenenti, A./Tenenti, B.: [wie Anm. 17.], S. 87-125. 57 Tenenti, Alberto: Valeurs assurées et valeurs reelles ä Raguse vers la fin du seiziéine siede. In: Revue Historique, 257 (1977), S. 299-322. 58 Tenenti, A./Tenenti, B.: [wie Anm. 17.], S. 127-133.