Molnár Antal: Egy raguzai kereskedőtársaság a hódolt Budán - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 2. (Budapest, 2009)
A Bona–Bucchia Társaság története - A társaság budai működése és felszámolása
73 jeweils zur Hälfte geteilt werden. Bei der offiziellen Beendigung der Geschäftsbezie- liung sollte Bona, nach der Auszahlung der Gläubiger, das gesamte investierte Kapital zurückerhalten, der Gewinn und Verlust sollte beiden Seiten gleichermaßen zustehen. Bucchia sollte in Pest und Ofen ausschließlich auf Rechnung der Gesellschaft Geschäfte machen und die von Bona geschickten Stoffe nur gegen Bargeld verkaufen. Das Geld sollte er unverzüglich nach Ragusa senden, damit sein Partner in Venedig oder anderswo erneut Stoffe kaufen konnte. Bona sollte natürlich auch außerhalb der Gesellschaft Handel treiben und sogar auch auf eigene Rechnung Bucchia Stoffe zum Verkauf schicken dürfen, aber nur bis zu einem Wert von 60.000 Aktsche und für eine Provision von 4%, die eine Einnahme der Gesellschaft bilden sollte. Die Summe der Warenkredite, die Bucchia in Ofen vergeben dürfen sollte, sollte 50.000 Aktsche niemals übersteigen und neue Stoffe sollte er nur nach der Begleichung der früheren Schulden auf Kredit veräußern dürfen; einen Kredit sollte er hingegen ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung seines Partners aufnehmen dürfen, während Bona berechtigt sein sollte, auch im Namen von Bucchia nach Belieben Verpflichtungen einzugehen und für die Stofflieferungen der Gesellschaft nach seinem Ermessen Versicherungen zu schließen. Bona sollte aus dem Grundkapital jährlich 5.000 Aktsche für Lebensmittel und Kleider entnehmen dürfen, während die gesamte Finanzierung des Haushaltes von Bucchia aus dem Kapital der Gesellschaft erfolgen sollte. Seine Brüder sollte Bucchia nur an seine Seite rufen dürfen, um die Arbeit der Gesellschaft zu unterstützen, und zwar für 600 Aktsche Jahreslohn.41 Im Vertrag sind auf alle Fälle die Bestimmungen beachtenswert, dass damals zum einen noch eindeutig Venedig und nicht Florenz das Zentrum des Tuchimports der Gesellschaft bildete und zum anderen, dass Bucchia verpflichtet war, ausschließlich Bargeld und keine Häute nach Ragusa zu schicken. Diese Tendenz wandelte sich gerade in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, als die Ragusaner anstelle ihrer Importaktivitäten in eine Richtung nun daran gingen, Rohstoffe aus Ungarn, insbesondere Häute, zu exportieren.42 Später sollte der Export von Häuten auch für die Gesellschaft von Bona und Bucchia zu einem Sektor von entscheidender Wichtigkeit werden.43 41 Dok. III. 1. 42 Hrabak, Bogumil: Dubrovaiki trgovci u Beogradu pod Turcima 1521-1551 godine [Raufleute aus Ragusa in Belgrad wahrend der Türkenzeit 1521-1551], In: GodiSnjak grada Beograda, 13 (1966), S. 29—47, hier S. 41; Ders.: Spor dubrovöana oko earine na ko2e iz Ugarske u drugoj Cetvrtini XVII veka [Der Streit der Ragusaner über den Zoll für aus Ungarn ausgeführte Häute im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts], In: Matica srpska. Zbornik za istoriju, 28 (1983), S. 7-36, hier S. 21-22. 43 Einen guten Überblick über den Lederexport der Ragusaner aus dem Balkan liefert: Popovic, Toma: Kordovani i montonini u balkanskom izvozu XVI veka [Saffian- und Schafhäute im Export aus dem Balkan im 16. Jahrhundert|. In: Istorijski iasopis, 36 (1989), S. 65-79.