Molnár Antal: Egy raguzai kereskedőtársaság a hódolt Budán - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 2. (Budapest, 2009)
A Bona–Bucchia Társaság története - A társaság budai működése és felszámolása
74 Die Warenkredite Ragusa wickelte seinen Warenaustausch seit dem 13. Jahrhundert im Wesentlichen in Form eines Handels auf Kredit ab: Die Finanzierung des Seeverkehrs geschah teilweise von Italien aus und in Ragusa gewährte Kredite stellten die Waren auf dem Balkanmarkt bereit. Die allgemeine Durchsetzung des Handels auf Kredit wird durch die Tatsache signalisiert, dass im Notariat von Ragusa die Schulden seit dem Jahre 1282 - auf eine in der europäischen Praxis einzigartige Art und Weise - in einer eigenständigen Reihe (Debita Notariae) registriert wurden. Ebenfalls seit dem 13. Jahrhundert verselbständigten sich die Formeln der Kreditverträge. Gemäß dieser stellten die Kredite in Ragusa in jedem Falle Hypothekenkredite dar: Der Schuldner haftete mit seinem gesamten Vermögen für die Begleichung seiner Schulden. Die Handelskredite führten nicht nur zum Zustandekommen eines weiten geschäftlichen Netzwerkes, sondern brachten auch die Einführung von finanziellen Transaktionen und Bankgeschäften mit sich, die sich im italienischen Handel entwickelt hatten.44 Abweichend von der von den Patriziern geübten Praxis investierten Bona und Bucchia nicht als Kreditgeber in den Handel, sondern sie selbst nahmen von verschiedenen Geschäftsleuten in Ragusa und Florenz Warenkredite auf. Ich bin insgesamt nur auf drei, alle im Jahre 1577 ausgestellte Verträge gestoßen, in denen Bona Kredite gewährte. In zwei Fällen konnte es sich um einen Freundschaftsdienst gehandelt haben45 und im dritten Fall gab er einer Handelsgesellschaft mit Sitz in Belgrad und Smedere- vo 240 Dukaten.46 Demgegenüber fand ich in vier einschlägigen Bänden der erwähnten Reihe des Notariats insgesamt 60 Kredite, die Scipione Bona aufnahm.47 In zwei dieser Fälle beanspruchte Bona für sich selbst eine kleinere Summe, nämlich insgesamt 589 Dukaten, während er in allen anderen Fällen die Kreditverträge im Namen beider Geschäftspartner schloss. In diesen Fällen vertrat er immer als Bevollmächtigter den nicht anwesenden Bucchia,48 wie dies seit Mitte des 14. Jahrhunderts bei den Kreditangelegenheiten des Stadtstaates allgemein üblich war.49 44 VOJE: Kreditna trgovina [wie Anm. 20.], S. 11-186 passim. Aufgrund eines kirchlichen Verbots wurde — entsprechend der allgemeinen europäischen Praxis - in den Kreditverträgen von Ragusa der Zins nicht aufgefuhrt. Den Gewinn des Gläubigers bildete die durch den Schuldner erfolgende Schuldenrückzahlung, bei der es sich um eine höhere Summe als beim ursprünglich aufgenommenen Kredit für die Waren handelte. Die Forscher schätzen die Zinsen auf 10% bis 12% und der Schuldner hatte im Falle einer verspäteten Tilgung außerdem 10% Strafzins zu zahlen. Voje: Kreditna trgovina [wie Anm. 20.], S. 169-186. 45 Stefano Cerva gab er einen Kredit von 212 Dukaten und Andrea Baseglio einen Kredit von 50 Dukaten (DAD Debita Notariae Vol. 92, Fol. 86r, 11 lr.). 46 DAD Debita Notariae Vol. 92, Fol. 106v. 47 Die Quellen der folgenden Analyse bilden die Kreditverträge, die unter der Reihennummer Dok. 1. 1—60 publiziert sind. 48 Der Band, der die in den Verträgen erwähnte prokuratorische Urkunde enthält (Procurae Cancellariae Vol. 1574.), ist heute im Bestand des Staatlichen Archivs von Dubrovnik nicht mehr zu finden. 49 Voje: Kreditna trgovina [wie Anm. 20.], S. 128-130.