A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)

AUFSÄTZE

unterschieden werden können. Dies kann anhand der Entwicklungen in Großsteffelsdorf (Rimaszombat) plastisch vor Augen geführt werden. Die dortigen Kürschner erhielten 1458 ihren Zunftbrief, die Fleischer 1468 (als Ersatz für einen früheren mit unbekanntem Text) und die Gold- und Silberschmiede, Schmiede sowie die gemeinsame Zunft mehrerer anderer Handwerksgewerbe 1479. Die Zunft der We­ber findet im Jahre 1461 Erwähnung. Es ist interessant, dass die Fleischer 1514, die ve­reinigte Zunft 1516 und die Kürschner 1520 ein neues Privileg erteilt bekamen. Die beiden ersteren baten um ein neues Privileg, weil die ursprünglichen Urkunden 1506 bei einem Stadtbrand vernichtet worden waren. (Die angeblich verbrannten Urkunden existieren allerdings auch heute noch.) Die zusätzlichen Bestimmungen sind detaillier­ter. Sie regeln vor allem den Eintritt in eine Zunft, aber auch andere Fragen. 34 Es ist nicht auszuschließen, dass man auch in Ofen darum bemüht war, die früheren Rege­lungen zu modifizieren und sich deshalb darauf berief, dass die ursprüngliche Urkunde verbrannt sei. Die zweite Phase der Zunftentwicklung kann also in der Hauptstadt früher angesetzt werden, als im Marktflecken Großsteffelsdorf. Auf den Inhalt des ursprünglichen Ofener Zunftbriefes aus der Zeit von Ludwig I. können wir nur sehr ungewiss schließen. Hierbei können wir vom Ofener Gesetzbuch ausgehen. Laut Fachliteratur ist dessen erster Teil einschließlich des Artikels 403 zwi­schen 1403 und 1421 entstanden, er war aber wahrscheinlich bereits 1410 fertig. Die uns verbliebenen Manuskripte stellen allesamt keine Originaldokumente dar. 35 Die Datierung ist allerdings problematisch. Dies geht gerade aus dem Artikel über die Flei­scher hervor, woran ich früher selbst nicht gedacht habe. Im Jahre 1405 beklagten sich nämlich die Fischer und Fischhändler zu Ofen bei König Sigismund, dass die Flei­scher, Kürschner und Schneider „ceterorumque artium mechanicarum magistri" zu ih­rem Schaden Fisch verkaufen würden. Dies verbat der Herrscher daraufhin und gestattete lediglich den Fleischern, große Fische zu verkaufen, weil sie davon leben würden. 36 Der König wies am 22. Juli 1420, nachdem die Meister der deutschen Flei­schereien Hans (János) Aldoth und Niclas (Miklós) Harcsás - unter Berufung auf die Urkunde von König Ludwig - bei ihm Klage erhoben hatten, zuerst den Rat zu Ofen an, die Angelegenheit zu untersuchen, dann, am 26. November 1420, erlaubte er ihnen, 34 KOLLMANN, ÖRS LÁSZLÓ: Rimaszombat középkori története [Die mittelalterliche Geschichte von Großsteffelsdorf]. In: NEUMANN, TIBOR (Hrsg.): Analectamediaevalia. Tanulmányok a középkorról [Analecta mediaevalia. Studien über das Mittelalter]. Bd. 1. Budapest 2001, S. 134-141. 35 BLAZOVICH/SCHMIDT, Buda város jogkönyve [wie Anm. 22], Bd. 1, S. 25-25, S. 114. Blazovich zitiert hier auch meine eigenen, diesen Standpunkt bekräftigenden Ansichten. Ich füge noch hinzu, dass der Charakter einer Kopie auch dadurch bestätigt wird, dass einige, sich vor allem auf Ofen beziehende Artikel dort, wo der Text fehlt, lediglich mit ihrem Titel erwähnt werden. Daraus folgt auch, dass der erhaltene Text des Gesetzbuches für alle anderen Städte kopiert wurde. 36 Budapest történetének okleveles emlékei [wie Anm. 21], Band III/l, S. 212, Nr. Nr. 422. (Aus dem Archiv der Fleischerzunft. Zur Quellenpublikation siehe Quellen II, Nr. 3.) Zum Gegensatz von Fischern und Fleischern siehe RADY, MARTYN C: Medieval Buda: a Study of Municipal Government and Jurisdiction in the Kingdom of Hungary (= East European Monographs, CLXXXII). New York 1985, S. 81.

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