A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)

AUFSÄTZE

Heiligen Maria Magdalena. 4 Im deutschen Teil der Stadt befanden sich die Marktflei­schereien auf dem Markt des Heiligen Georgs, also zwischen der Pfarrkirche der Heili­gen Jungfrau und der Kapelle des Heiligen Georgs, vermutlich in der Mitte des nördlichen, sich erweiternden Endes der heutigen Tarnok-Straße. Die Marktordnung des Ofener Gesetzbuches enthält eine detaillierte topographische Beschreibung der Verkaufsplätze der Marktfrauen. Mit deren Hilfe können wir auch den vermutlichen Ort der Fleischereien bestimmen. 5 Von den Marktfrauen saßen die Obst-, Gemüse­und Käsehändlerinnen in einer Reihe entlang der „Apotheken" (Krämerläden), vom einen Eckhaus bis zum anderen. Die Eck-Apotheke am nördlichen Ende befand sich gegenüber der Pfarrkirche der Heiligen Jungfrau, die am südlichen Ende bei den Brötchenbäckereien, vermutlich an der westlichen Häuserreihe der heutigen Tarnok-Straße. Die Krautfrauen, die Wildschlächter sowie die Salzhändler saßen ebenfalls in einer Reihe, teils auf offener Straße, teils an der Rückwand der Fleische­reien. 6 Diese Zeile führte von Norden, von der Stadtküche, nach Süden, bis zum - un­ter den Apotheken erwähnten - Haus des Richters Rigo (Heinrich) Rechperger. Außerdem wissen wir auch, dass die Geflügelhändlerinnen die dritte Reihe der Markt­frauen bildeten. Diese befanden sich gegenüber den Marktfrauen, die Kraut, Wild und Salz verkauften und die mittlere Reihe bildeten, aber auf der den Obst-, Gemüse- und Käse- Verkäuferinnen gegenüberliegenden Seite. Die Geflügelhändlerinnen mussten nämlich ihre Waren vor dem Krämerladen, der sich in der östlichen Häuserreihe der heutigen Tarnok-Straße befand, also oben, beginnend am Eckhaus gegenüber den Fleischereien, den Weg hinunter verkaufen. 7 Den äußersten Rand des Wochenmarktes bezeichneten also die Hauszeilen der Krämer und der Apotheken. Auf dem dazwi­schen liegenden Platz war die Verkaufsreihe der Marktfrauen angeordnet. Außerdem musste sich hier, auf dem Platz zwischen den Krämerläden und den Apotheken, d.h. zwischen den beiden Häuserzeilen, auch die Reihe der Fleischereien befinden. Diese Auslegung der Beschreibung des Gesetzbuches wird auch durch eine Urkunde vom 4 4. XI. 1457: „...in foro Sabbati... ad latus macellorum foris ecclesiam beate Marie Magdalene..." (Ungarisches Staatsarchiv (MOL). Mittelalterliche Urkundensammlung (DL), 15196); 10. VI. 1500: „...in loco Zombathel dicto... cuiquidem domo... ab aquilonari vero plagis sedes carnificium contigue dicuntur vicinari..." (Ungarisches Staatsarchiv (MOL), Mittelalterliche Urkunden­sammlung (DL), 73618). 5 MOLLAY, Das Ofner Stadtrecht [wie Anm. 2], Nr. 154. 6 „Jtem Der Wiltpreterr sullen sein Zwen oderr drey auf das maist an der zal, vnd sullen sten hinden an den fleisch pengken, hert an der maür, gegen dem egk." MOLLAY, Das Ofner Stadtrecht [wie Anm. 5.] Nr. 154. „Dy Wiltpreterr.dy süllen sten fest an der maurr, hinden an den fleisch pengken." Ebenda, Nr. 108. „Jtem dy fragnerin.dy man nennt dy kreüterin, der Süllen sein an derr zal sechs, Zwaytayl deutsch vnd das drittail vngerisch. Ir sitz sol sein hinten an den fleischpengken.hart an der maur, an zu hebenn an den wiltpreteren vnd für pass hin auf hintz zu der alten kuchen." Ebenda, Nr. 154. „Jtem der saltzerin sol sein newn, zwaitail deutsch vnd der drittail vngeren. Ir sitz sol sein an dem offen waren weg, an zu heben pey den Wiltpreteren. gegen den hüeneren vber, für pass hin ab gen herren Rigo haus, also das sy den offenwaren weg da mit nicht pekumeren." Ebenda, Nr. 154. 7 „Dy fragnerin, dy man heist hunerin, dy stillen auch sein an der zal newn, zwaytail deutsch vn der drit Vngeren. Ir sitz sol sein pey den stain krémen, pey den egkhaus gegen den fleisch pengken vber, an dem nyderen tayl pey dem weg" (Ofner Stadtrecht, Nr. 154).

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