A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)
AUFSÄTZE
und Haltung des Schlachtviehs und darüber hinaus blieben auch keine anderen schriftlichen Quellen erhalten, die uns hierzu etwas überliefern. Das Schlachten der Tiere erfolgte auf dem Schlachthof der Zunft. Am Anfang des Rechnungsbuch, wo das Verbot des Verkaufs von Fischen, die zwischen Paksch (Paks) und Földvár gefangen wurden, behandelt wird, ist der Schlachthof („schlachprukch") erwähnt. In diesem durfte nur in der Zeit zwischen dem morgendlichen und dem abendlichen Ave-Maria-Gebet gearbeitet werden. 1 Der gemeinsame Schlachthof findet auch im Ofener Gesetzbuch Erwähnung. Gemäß dessen Bestimmungen durften die Meister ausschließlich hier ihre Tiere schlachten. Aus dem Text geht auch hervor, dass sich der Schlachthof am Donauufer befand. Eine Prozess-Schrift aus dem Jahre 1509 benennt den Schlachthof auch in ungarischer Sprache. Aus dieser Urkunde wissen wir außerdem auch, dass die Häuser der Fleischermeister am Donauufer neben dem Schlachthof lagen. Hier befinden sich auch die Behälter für die zum Verkauf bestimmten Fische im Wasser der Donau. 3 Zur genauen Bestimmung der Lage des Schlachthofes bieten andere Quellen keine Hilfe. Sie geben auch keine Hinweise auf seine Struktur und seinen Aufbau. Weiter unten - bei den Ausführungen zur Fleischergasse (Mészáros utca) - gehen wir noch einmal auf die Frage der Lagebestimmung ein. Nach dem Schlachten der Tiere und der Zerteilung der größeren Teile erfolgte die Verarbeitung in kleinere Stücke sowie der Verkauf des Fleisches in den Fleischereien. Im Rechnungsbuch finden wir Jahr für Jahr eine Aufstellung der Meister, die für die Fleischereien zwei Forint Rente zahlten, sowie die Namen der zwei Meister, die die beiden Fleischereien der Zunft („ czechpank") pachteten. Die Zahl der Meister schwankte von Jahr zu Jahr, bewegte sich aber um etwa 40 Personen. In den Städten Ungarns finden wir die Fleischereien in der Regel an den Marktplätzen. So verhielt es sich auch in Ofen. Die Fleischereien befanden sich am Markt des Stadtteils der ungarischen Bürger, der Samstagsmarkt lag also beispielsweise auf der Südseite der Pfarrkirche der 1 „pey der schlachprukch"" Das mittelalterliche Zunftbuch der deutschen Fleischer zu Ofen. Zur Quellenpublikation siehe Quellen I. (Im Folgenden: Zunftbuch.) fol. 3r; „nicht frwe vor Ave Maria czeit noch czw der nacht noch Avemaria czeit auch nicht"" (Zunftbuch, fol. 3r.). 2 „auf der gemain slachprugken pey der Tonaw"' MOLLAY, KARL (Hrsg.): Das Ofner Stadtrecht. Eine deutschsprachige Rechtssammlung des 15. Jahrhunderts aus Ungarn (= Monumenta Historica Budapestinensia I.). Budapest 1959, Nr. 105. Die Quellensammlung wird im Folgenden als „Ofner Stadtrecht"' zitiert. 3 29. XI. 1509/17. IX. 1514: „...specialem locum iuxta pontem eorundem in quo boves mactare soliti essent et ante domus ipsorum versus Danubium tendentem. .., ...in propinquo portus Danubialis penes pontem ipsorum proprium, qui vulgo dicitur Wagohyd.... ...penes predictum pontem proprium ipsorum vulgo Wagohyd vocatum..." Hauptstädtisches Archiv Budapest (BFL), XV. 5, Urkundensammlung aus der Zeit vor Mohács (= XV. 5.). Nr. 10., (Ungarisches Staatsarchiv (MOL), Photosammlung der mittelalterlichen Urkunden (DF). 286057). zur Quellenpublikation siehe Quellen II. Nr. 15.