A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)
AUFSÄTZE
das Datum „11. Februar 1529„ trägt, ist womöglich das interessanteste. Es bestimmte, dass ein Meister, der sich ohne Wissen und Zustimmung der Zunftmeister an ein Gericht wandte, sein Recht auf Ausübung seines Meistcramtes verlieren sollte. Wie wir weiter unten sehen werden, hatte die Zunft früher ein gutes Verhältnis zum Stadtrat. Es scheint, dass dieses damals erschüttert wurde. Anfang 1529 war der Ungar Hans (János) Atádi Richter zu Ofen. Diesem folgte am 24. April der letzte deutsche Richter des Mittelalters, Wolfgang (Farkas) Freiberger. 88 Ohne eine übermäßig detaillierte Analyse des Textes des Zunftbuches wurde ich auf diese Statuten aufmerksam, deren Vorstellung meiner Meinung nach notwendig war. Das Zunftbuch liefert auch gewisse Informationen über die Organisation der Zunft. Leider kommen wir bei ihrer Interpretation in Konflikt mit dem Namensgebrauch. Hier verursacht nicht bloß der Umstand ein - übrigens überwindbares - Problem, dass sich die Schreibweise der Namen ändert und sich die Rechtschreibung wandelt. (So ist beispielsweise Thomas (Tamás) Häkel, zu Beginn des Jahres 1502 einer der Zunftmeister, offensichtlich identisch mit Thomas (Tamás) Hacker.) Eine größere Hürde bedeutet, dass es vorkommt, dass ein und dieselbe Person oft zwei, in einem Falle sogar drei Familiennamen trägt. Wir können dies im Allgemeinen dann nachweisen, wenn in irgendeinem Fleischereiregister jemand nicht zu finden ist, an seinem Platz aber eine Person mit demselben Vornamen erscheint. Dieser Sachverhalt kann oftmals damit erklärt werden, dass jemand bei seiner Hochzeit den Familiennamen des ersten Mannes seiner Frau oder denjenigen seines eigenen Schwiegervaters annimmt. Insofern wir die Familienverhältnisse kennen, können wir diesen Umstand klären. In der Mehrzahl der Fälle gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht. Eine Hilfe stellen die Wachsregister dar, da aber nicht jedermann in ihnen jedes Jahr auftaucht, ist hier sehr vorsichtig vorzugehen. Eine große Schwierigkeit bedeutet, dass die Namen in den lateinischen Urkunden nicht immer identisch mit denjenigen in den deutschen Zunftbüchern sind. Wenn der deutsche Name einfach ins Ungarische übersetzt wird, dann ist das problemlos. (Aus dem Metzger Hans Kren wird so János Torma. 89 ) Geht man nach dem Alphabet vor, so ist der erste Meister mit mehreren Familiennamen Wolfgang (Farkas) Czechel, der zwischen 1508 und 1516 in den Fleischereiregistern geführt wird. Im Burgrechts-Vevzeichnis von 1510 und 1511 tritt Wolfgang (Farkas) Klueg mit einer Schuld von 22,5 Forint auf. Im Jahre 1512 ist hingegen Wolfgang (Farkas) Czechel mit dieser Summe verschuldet. 1517 sowie zwischen 1519 und 88 KUBINYI, Budai és pesti polgárok családi összeköttetései [wie Anm. 51], S. 286. 89 Vgl. KUBINYI, ANDRÁS: Családnévadás a középkori Magyarországon [Familiennamensgebung im mittelalterlichen Ungarn]. In: STIRLING, JÁNOS (Hrsg.): In virtute Spiritus. A Szent István Akadémia emlékkönyve Paskai László bíboros tiszteletére [In virtute Spiritus. Gedenkbuch der Akademie des Heiligen Stephan zu Ehren von Kardinal László Paskai] . Budapest 2003, S. 105-112. Die obige Studie wurde ursprünglich in deutscher Sprache publiziert und ist eine überarbeitete Version dieser Arbeit (KUBINYI, ANDRÁS: Fragen der Familiennamensgebung im mittelalterlichen Ungarn. In: HERTEL, REINHARDT (Hrsg.): Personennamen und Identität. Namensgebung und Namensgebrauch als Anzeiger individueller Bestimmung und gruppenbezogener Zuordnung (= Grazer grundwissenschaftliche Forschungen, Bd. 3.). Graz 1997, S. 145-162).