A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)

AUFSÄTZE

Fisch kaufen, in den Orten Paksch (Paks), Sátor, Pierpaum, Bánréve, Bölcske, Révfalu und Földvár hingegen nicht. Paksch (Paks), Bölcske und Földvár sind auch heute bekannt, bei Sátor handelt es sich wahrscheinlich um Zádor und bei Pierpaum um das in der Gegend von Madocsa und Kormó liegende Körtvély. Révfalu lag zwi­schen Földvár und Solt am Ufer der Donau. Bánréve konnte ich nicht identifizieren. 85 Nicht gestattet war der Kauf in den westlich von Ofen gelegenen Gegenden, also von Händlern in Gran (Esztergom), Nagymaros, Megyer, Szentlászló und in Alt-Ofen (Óbuda, an der Mündung des Baches Rákos). Am 15. Dezember desselben Jahres wur­de überdies der Kauf von den kümplaren (Krämern) im gesamten Gebiet zwischen Ofen und Paksch (Paks) verboten. Am Anfang des Buches trug man ebenfalls den Beschluss vom 16. Dezember 1501 ein, der die Bewirtungspflicht, die im Zunftbrief fehlte, ersetzte. Ein Meister, der Sohn eines Meisters oder ein Geselle, wenn er mit Zustimmung der Meister heiratete, musste bei der Verlobung allen Meistern ein Mahl, später zwei weitere bereiten und schließlich musste der Bräutigam alle Meister und Meisterfrauen zur Hochzeit einla­den und für sie ein „mater mal", als einen Meistertisch, bereitstellen. 1501 gehörten der Zunft 33 Meister und acht Meisterfrauen, die das Meisteramt aufgrund des Wit­wenrechts ausübten, an. Dies bedeutete maximal 74 mehrgängige Festmahle. 86 Am 22. April 1522 wurde beschlossen, dass derjenigen, bei dem sich die „pal rosse" befanden, verpflichtet sei, diese bis zum Schwarzen Sonntag zu füttern. (Unter „pal ros" wurden diejenigen Pferde verstanden, mit denen die Tierhäute transportiert wurden.) Die Zunft befasste sich nämlich auch mit dem Hauthandel (und sogar mit dem Talghan­del). 87 Zwischen dem 28. Februar und dem 30. März 1525 vereinbarten die Meister, dass derjenige, der Schulden bei der Zunft hatte, zu jeder Fastenzeit, zu der die Meister abrechneten, pro 100 Forint Kredit 10 Forint zurückzahlen musste, bis die Schulden getilgt waren. Allem Anschein nach wurde diese Vereinbarung auch entsprechend um­gesetzt. Auch der Beschluss vom 16. September 1528 liefert interessante Informatio­nen über das Innenleben der Zunft. Wenn ein Meister der Zunft eine Strafe zahlen musste, dann sollte dieser innerhalb von acht Tagen 10 Denar für ein Pfund Wachs zahlen. Es stellt sich die Frage, ob sich hinter Ablösung des Wachses durch Geld nicht vielleicht der Einfluss der Reformation verbirgt. Das letzte Statut der Zunft, welches 84 Zur Bedeutung des Wortes siehe MOLLAY, Német-magyar nyelvi érintkezések [wie Anm. 41], S. 363-364. 85 Siehe ENGEL, PÁL: Magyarország a középkor végén. Adattára és térképe [Ungarn am Ende des Mittelalters. Datensammlung und Landkarte]. [Die hier nicht publizierte Datenbank befindet sich auf der CD-Rom.] Zu Körtvély siehe CsÁNKl, DEZSŐ: Magyarország történelmi földrajza a Hunyadiak ko­rában [Historische Topographie Ungarns im Zeitalter der Familie Hunyadi]. Bd. III. Budapest 1897, S. 336. 86 Zur in den Zünften obligatorischen Bewirtung einschließlich des Meistertisches siehe KUBINYI, ANDRÁS: A középkori anyagi kultúra kutatása és néhány módszertani problémája [Die Erforschung der materiellen Kultur des Mittelalters und einige ihrer methodischen Probleme]. In: Aetas, (1990) 3. S. 66, Anm. 63. 87 Mitteilung von Katalin Szende.

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