A budai mészárosok középkori céhkönyve és kiváltságlevelei - Források Budapest közép- és kora újkori történetéhez 1. (Budapest, 2008)

AUFSÄTZE

erwähnt, den Wolfgang (Farkas) Schreiber am 4. Februar 1505 in Höhe von 200 Forint aufnahm. Von diesem Zeitpunkt an wurde jährlich im Februar, nach der Zunftsitzung, ein Register der Kredite erstellt, die als Burgrecht erteilt wurden und noch Gültigkeit hat­ten. Von diesen Registern erwähne ich hier nur denjenigen von 1511. Gemäß der Auf­stellung der Fleischereien und der zunfteigenen Fleischereien hielten in diesem Jahr zwei Meister Zunftfleischereien inne. Darüber hinaus waren noch 32 Männer und acht Witwen Mitglieder der Zunft. Der Name Wolfgang (Farkas) Schreiber ist unter diesen nicht zu finden. Wir haben aber bereits gesehen, dass auch er durch seinen - uns na­mentlich unbekannten - Vater Mitglied der Zunft war. Im Burgrechts-Verzeichnis wa­ren ausschließlich Zunftmitglieder aufgeführt, und zwar diejenigen Personen, die die beiden zunfteigenen Fleischereien innehielten, nämlich Jörig (György) Ladendorfer und Hans (János) Bodó, sowie dreizehn Männer. Ihnen folgten Schreiber sowie zwei Witwen, die einstigen Frauen von Hans (János) Vágó und Wolfgang (Farkas) Tibolt. (Im Falle der letzteren handelt es sich um die Schulden der Ehemänner.) Die 18 Zunftmitglieder schuldeten der Zunft insgesamt 1.042 Forint, was theoretisch für die Zunft eine jährliche Einnahme von 52,1 Forint bedeutete. Es ist allerdings auffällig, dass die Schuldensumme nicht gleichmäßig verteilt war. Thomas (Tamás) Schaur (der - wie wir sehen werden - Mitglied des Stadtrats war) und Schreiber mussten jeweils 200 Forint zahlen, Niclas (Miklós) Reichel (fälschlich „Reich" geschrieben), der eines der höchst angesehenen Mitglieder der Zunft war, musste 100 Forint zahlen. Vier Schuldner waren verpflichtet, zwischen 55 und 89 Forint purkrecht zu entrichten: Hans (János) Siebenbürger, der auch unter den Namen Nemesember bzw. Edelmann führte und offensichtlich ein Meister adeliger Abstammung aus Siebenbürgen war, Thomas (Tamás) Hacker (der identisch mit dem 1502 unter dem Namen Häkel auf­geführten Zunftmeister ist), Peter (Péter) Farkas und Hans (János) Kren. Die übrigen Schulden lagen zwischen 6 und 35 Forint. Noch ein weiterer Zusammenhang ist auffällig: Die ersten sieben Personen im Verzeichnis der Zunftmitglieder, also die Mit­glieder der damaligen Leitung, waren allesamt Schuldner: Schaur, Hacker, Reichel, Siebenbürger, Jörig (György) Eischiel, Kren und Thomas (Tamás) Tibolt. Peter (Péter) Farkas steht auf Platz 10. Dies bedeutet, dass die führenden Meister am leich­testen von der Zunft Geld leihen konnten, auch dann, wenn sie zu den Mitgliedern ung­arischer Nationalität in der deutschen Zunft zählten. Außer den finanziellen Angelegenheiten der Zunft wurden auch die von der Zunft erlassenen Statuten ins Zunftbuch eingetragen. Zu Beginn des Buches ist der Beschluss vom 10. März 1519 zu finden, der sich mit dem Kauf und Verkauf von Fisch befasst. Mit dieser Frage befassten sich die Meister - wie wir gesehen haben - lange Zeit. Der Beschluss war unter dem Aspekt der Festlegung des Gebietes, aus dem sich die Stadt Fisch besorgte, wichtig. Unterhalb von Paksch (Paks) und oberhalb von Földvár konnten die Meister von Kleinhändlern, die als kiimplaren bezeichnet wurden,

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