Pest-Budai hivatali utasítások a XVIII. században - Budapest Főváros Levéltára forráskiadványai 6.(Budapest, 1974)

BUDA - (Hivatalok és alárendeltjeik) - 19. Az árvaszámtartó utasítása 1755. júl. 7.

Am Vermögen Hat Selber aber zurückgelassen und ist vorhanden, und zwar an Grundstücken 1. haus in der N. 1 : 4tl Weingarthen in N. 4 :8 und so weithers nach inhalt des Inventarii, oder Gehrhaben rechnung. Hierüber ist zur Verwaltung zum Gehrhaben in dem testament verordnet, oder von dem Löbl. Statt Rath gesetzet, oder der nächste bluts befreündte worden Paul Merckmann. Hat die Jährliche rechnung pro anno N. gelegt, oder ist solche pro anno N. noch zu geben schuldig: und waß etwa noch weitheres anzumercken seyn wurde. Weillen aber Ein und Zwanzigstens : ein ieder Gehrhab vermög der Gehrhabens instruction alljährlich in ieglicher legender rechnung das vorhandene Pupillen Vermögen zu recapituliren und nachzutragen verbündten ist, als solle ein zeitlicher Pupillen-Rait­Handler alljährlich, und zwar nach verfliessung eines jeden Jahrs in frist 3. Monather einen dem Waisen-buch gleichförmigen Statum über alle unter seiner obsorg und Ambtierung stehende Pupillen und Gehrhabschafften zu legen, und dem Löbl. Statt Rath zu überreichen schuldig seyn, damit auch Ein Löbl. Statt Rath wissen möge, wie die Pupillen versorget, derenselben güther verwaltet, und mit selben gewürthschafftet worden. Da aber auch Zwey und Zwanzigstens : bekandt, daß bey denen Gehrhabschafften währender Jahrs zeit durch todfahl deren Pupillen oder Gehrhaben, oder aus anderen umbstän­den viele Veränderungen vorfallen, auch neue Gehrhabschafften hervorkommen, als solle ein zeitl [icher] Pupillen-Rait-Handler von Viertl zu viertl Jahr dem Löbl. Statt Rath nach beyligender Tabell ./. eine ausführliche information, und anbey auch relation abstatten, ob, und welcher Pupill, oder Gehrhab verstorben, welcher Pupill Vogtbahr und abgeferttiget, wer zum neuen Gehrhaben gesetzet, waß vor capitalien zurückgezahlet, und bey weme wiederum sicher angeleget worden? waß vor alte Gehrhabschafften aufgehöret, oder neue zugewachsen? und waß auch sonsten vorgefallen. Endlichen Drey und Zwantzigstens : Weillen bey dem Pupillen-Rait-Ambt so viele Vor­fallenheiten vorkommen, die man weder zu beschreiben, noch viel weniger dieß­fahls eine regul zu geben vermag, als sollen dergleichen ausserordentliche vorfallen­heiten also gleich dem Löbl. Statt Rath mit allen umbständen angezeiget, und von demselben hierüber die weithere Verordnungen erwarthet werden. Schließlichen und Vier und Zwantzigstens: ist ein zeitl [icher] Pupillen-Rait-Handler, gleich all­anderen officianten, verpflichtet, dem Löbl. Statt Rarth die schuldige parition, und 6* 83

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