Szita László (szerk.): Tanulmányok a török hódoltság és a felszabadító háborúk történetéből. A szigetvári történész konferencia előadásai a város és vár felszabadításának 300. évfordulóján, 1989 (Pécs, 1993)

I. Tanulmányok a török alóli felszabadító háború kérdéseiről - LUDWIG HÜTTL: Die Türkenkriege aus der Sicht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation

bestanden, waren die kleineren Stände sehr wohl darauf bedacht, den mächtige­ren Standesgenossen nicht allzu viele Rechte einzuräumen, bestand doch die Ge­fahr, daß diese mächtigeren Standesgenossen gegebenenfalls ihr militärisches Übergewicht dazu einsetzen konnten, die kleineren Stände zu unterdrücken. Die­jenigen Reichsstände, die ein stehendes Heer permanent zur Verfügung hatten 20 und sich als „armierte Stände" bezeichneten, entzogen ohnehin ihre Truppen 21 den Kreistruppen und schlössen bilaterale Verträge mit dem habsburgischen Kaiserhaus, das wiederum für die Überlassung dieser Truppen zum Teil erhebli­che Subsidien auszahlen mußte. Für die Truppen der „armierten Stände" kam also teilweise der Kaiser selbst auf, was seine Staatskasse zusätzlich belastete, während die kleineren Reichsstände alle Kosten aufgrund der Reichs- und Kreis­tagsbeschlüsse selbst begleichen mußten. Dies erklärt wiederum das oft lange Zö­gern zahlreicher Reichsstände, sich in der Türkenfrage zugunsten des Kaisers zu erklären, bedeutete dies doch erhebliche Lasten und Kosten, die auf sie zuka­men. Zugleich erklärt die schwierig zu handhabende Organisation des gesamten Reiches die Tatsache, daß die notwendigen Hilfstruppen bzw. die Reichsheere häufig erst relativ spät, bezogen auf die Jahreszeit, aufgestellt wurden und ins Feld rücken konnten. Da anstelle einer Truppenhilfe auch eine Geldhilfe dem Kaiser zur Verfügung gestellt werden konnte, versuchten etliche Reichsstände, sich auf diese Weise der Truppengestellung zu entledigen. Bis die „Türkensteuer" 22 von den Untertanen eingehoben, von den einzelnen Landständen in die Stän­dekasse, von der Ständekasse in die „Kammer" des Landesherrn, d.h. in die lan­desherrliche Finanzkasse, von dort an den Kaiser überwiesen war, ging Zeit ins Land, und der Kaiser befand sich bis dahin oft in großen finanziellen Schwierig­keiten, die durch „Antizipationen", durch Darlehensaufnahme gemildert werden mußten. Mehrfach wurde dem Kaiser von verschiedenen Reichsständen auch der Vorwurf gemacht, er nehme die Türkengefahr nur zum Vorwand, um an das Geld der Reichsstände zu kommen, das dann zu anderen Zwecken als dem ursp­rünglich vorgesehenen, der Türkenabwehr, gebraucht werde. So verlangte man Gegenleistungen und Zusicherungen. Aufgrund der schwierigen Handhabung der Reichsinstitutionen bedurfte es eines enormen diplomatischen und zumeist langwierigen Einsatzes von seiten des Kaiserhofs, um die vorhandenen Kräfte des Reiches gegen die Osmanen zu mo­bilisieren. Hinzu kam die schwierige Befehlsstruktur, da die Reichsstände ihre ei­gene Generalität befehligen wollten und das Reichsheer als eigenen Truppenkörper neben dem kaiserlichen Heer betrachteten. Um den vorhandenen Dualismus abzubauen und zu mildern, ließ der kaiserliche Reichskriegsrat das

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