Nemzetiségi ügyek dokumentumai Baranyában 1950-1990 - Tanulmányok és források Baranya megye történetéből 10. (Pécs, 2003)

Bevezető

Einleitung Die Machtergreifung der Ungarischen Arbeiterpartei 1949 veränderte auch die Behandlung der Minderheitenfragen. Im Programm der Partei kam die Nationalitätenpolitik zwar vor, diese beinhaltete aber nicht die Unterstützung der einheimischen Minderheiten, sondern bedeutete die Abgrenzung vom Nationalsozialismus. Die neu etablierte Macht konnte sich vom Problemkreis der Minderheiten zwar nicht lösen, ihre Ideologie nahm die Minderheiten in ihrer Existenz aber nicht wahr. Eine mögliche Lösung brachte 1958 die Auffassung der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei, die später, im Jahre 1968, auch die praktische Verwirklichung ermöglichte. Die Veränderungen in der Minderheitenpolitik ließen sich auch in der Verfassung erkennen. Artikel XX. aus dem Jahre 1949 legte die allgemeine menschliche Rechtsgleichheit fest, behandelte aber nur den Unterricht in der Muttersprache und die Pflege der Minderheitenkultur ausführlich. Die Modifizierung der Verfassung 1972 erlaubte bzw. garantierte schon bestimmte kollektive Rechte. Mit der Einführung des Rätesystems brachte die neue Macht auch in der Verwaltung grundlegende Veränderungen mit sich. Im Sommer und Herbst 1950 wurden die Komitatsräte gegründet, so auch der Fünfkirchener Komitatsrat - ihnen folgte die Bildung der Kreis- und Gemeinderäte. Das erste Ratsgesetz trat im Jahre 1950 in Kraft, so bekamen die Orts- und Komitatsräte die Aufgabe, die Fragen und Probleme der auf ihrem Gebiet lebenden Minderheiten zu behandeln. Durch das II. Ratsgesetz (X. Gesetz im Jahre 1954) wurden die Räte mit einem behördlichen Rechtskreis ausgestattet und bekamen das Selbstbestimmungsrecht. Das III. Ratsgesetz (I. Gesetz im Jahre 1971) erweiterte den Rechtskreis der Räte, ihnen wurden Führungs-, Aufsichts- und Behördenrechte zugesprochen. Eine wesentliche Veränderung in der Minderheitenpolitik bedeutete es, dass die Entrechtung der deutschen Bevölkerung Ungarns 1950 (laut Anordnung 84/1950) aufgehoben wurde, und so ließ das Misstrauen gegenüber den Deutschen langsam nach. Die deutsche Volksgruppe wurde aber erst nach Jahrzehnten als Minderheit deklariert. In unserem Band möchten wir die Veränderungen in der Minderheitenpolitik und in der praktischen Behandlung der Minderheitenfragen aufzeigen. Die Materialien stammen aus den Gremiensitzungen des Branauer Komitatsrates, des Exekutivkomitees und der Minderheitenkommission des Komitatsrates sowie aus den Akten der Fachverwal­tungsorgane (Bildungsabteilung, Organisations- und Rechtsabteilung, Verwaltungsab­teilung und Sekretariat). Wir veröffentlichen die Dokumente (Protokolle, Vorlagen, Vorträge), die sich auf die Tätigkeit der Körperschaften beziehen ohne Ausnahme. Aus den Akten der Minder­heitenkommission waren wir - wegen des allzu großen Umfangs - gezwungen nur einen kleinen Teil auszuwählen. Aus den Materialien der Fachverwaltungsorgane geben wir nur die typischsten bekannt, vor allem jene, die zusammenfassende Darlegungen beinhalten.

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