Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)

III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás

und sonstigen Sammlungen 2. durch die Herausgabe von Presseerzeugnissen und 3. durch Beratung und Unterstützung. Alle Personen konnten Mitglieder der Landsmannschaft werden, die über politi­sche Rechte verfügten und das Statut als für sich verbindlich anerkannten. Über Beitrittsanträge entschied der Landesvorstand. Organisationen der Landsmannschaft: 1. Lokale Kommissionen, die von Bewoh­nern einer oder mehrerer Ortschaften errichtet wurden. Diese bestanden aus einem Vorsitzenden und 312 Mitgliedern. 2. Kreiskommissionen, deren Mitglieder von den lokalen Kommissionen entsandt wurden. Auf je 25 Mitglieder entfiel ein Delegierter. Die Delegierten wurden jährlich gewählt. 3. Der Landesvorstand bestand aus einem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und 76 Mitgliedern. Von diesen wurde die Geschäftsführung und ein Wirtschaftsausschuß aufgestellt. 4. Die Landesversammlung funktionierte als höchstes Organ der Landsmannschaft. Die Landesversammlung wurde jährlich einmal einberufen bzw. dann, wenn 10 % der Mitglieder schriftlich darum ersuchte. Hier wurden die Mitglieder des Landesvorstandes gewählt, die die Interessen der Landsmannschaft vertraten und in deren Angelegenheiten verfuhren. Bei den Neuwahlen für den Landsmannschaftsvorstand im Jahre 1951 kam vor der Wahlkampagne eine entgegengesetzte Auffassung zutage, die mit Dr. Gündisch, der sich einst dem Volksbund angeschlossen hatte und nun wieder seinen Standpunkt wechselte, sowie mit Dr. Mühl, der sich früher auch an der Leitung des Volksbundes beteiligt hatte, verbunden war. Sie betrieben eine Gegenpropaganda und eine Gege­norganisation. In der Wohnung von Dr. Gündisch in Ulm wurde am 3. Februar 1951 eine Kommissionssitzung zwecks Vorbereitung der geplanten Versammlung in Stuttgart abgehalten. Dabei wurde ihr Gegenstandpunkt formuliert. Sie beanstandeten die Vorstellungen der sich um Dr. Leber gruppierenden Ungarndeutschen über die Verfahrensordnung der Landsmannschafts Versammlung, nach der daran nur 100-150 Delegierte teilnehmen sollten. So hätten sie selbst nämlich höchstwahrscheinlich nur eine Minderheit gebildet. Sie beanstandeten auch die Ausschließung der Öffent­lichkeit. Ihr wichtigster Einwand betraf den Kreis der Landsmannschaftsmitglieder. Nach ihren Vorstellungen hätten nur diejenigen Mitglieder der Landsmannschaft sein dürfen, die sich einzig und allein zum deutschen Volk bekannten. Beitrittswillige hät­ten dies auch nachweisen müssen. Die Bestätigungen hierfür hätten von den lokalen Organisationen des Landesverbandes der Vertriebenen Deutschen ausgestellt werden sollen. Sie erklärten ab ovo, daß Mitglieder der Treuebewegung in der Landsmann­schaft nichts zu suchen hätten. Laut ihrer Erklärung waren diejenigen, die vor der Roten Armee nicht geflohen waren, in ihrem Kreise nicht gern gesehen. Dort durften nur diejenigen erscheinen, die sich bei der Volkszählung im Jahre 1941 zur deutschen Nationalität bekannt hatten. Ein Bekenntnis zur deutschen Muttersprache reiche zur Mitgliedschaft nicht aus, erklärten sie in einem vervielfältigten Rundschreiben.

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