Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)
III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás
Repatriierung der während des Krieges nach Deutschland geflüchteten ungarischen Staatsbürger. Unter den Akten des Staatsbeauftragten von Baden-Württemberg befindet sich eine, die die Rückführung nach Ungarn zum Thema hat. Im Staatsarchiv Ludwigsburg sind Namenslisten der nach Malmsheim verschickten Flüchtlingstransporte zu finden, im Badischen Generallandesarchiv Karlsruhe findet man Angaben zur Aufnahme und Betreung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1956, im Stadtarchiv Heilbronn finden sich Aufzeichnungen über die ungarischen Flüchtlinge, im Stadtarchiv Schiesheim über Vertriebene aus Ungarn. Im Stadtarchiv Sinsheim liegen Personalkarteien, im Kreisarchiv Schwäbisch-Hall Angaben zur Betreuung und Repatriierung der ungarischen Flüchtlinge sowie zur Tätigkeit des Caritasverbandes vor. Im Stadtarchiv Vaihingen werden Dokumente über die Aufnahme der Flüchtlinge, unter anderem Namenslisten der „Neubürger" aus Ungarn, 29 aufbewahrt. Prinzipien der Aufnahme der Flüchtlinge Auf der 67. Sitzung des Direktoriums des Länderrats im Juli 1948 wurde die Verwirklichung des Potsdamer Abkommens, das die wirtschaftliche Vereinheitlichung Deutschlands vorsah, behandelt. Aus der Einleitung des Entwurfs geht deutlich hervor, daß das Grundprinzip des im November 1945 ebenfalls in Potsdam gebilligten Ausweisungsplans - die Assimilierung der vertriebenen Deutschen in Deutschland - nicht zu verwirklichen war. Im Jahre 1945 rechnete man in den drei westlichen Zonen mit der Aufnahme von nur 3,85 Millionen Volksdeutschen. In Wirklichkeit kamen in den drei Westzonen 6,5 Millionen vertriebene Deutsche an. Darüber hinaus lebten noch etwa 900.000 Ausländer in den Westzonen Deutschlands, die nur unter Zwang dorthin gekommen waren; nur ein kleiner Teil von diesen wollte auch weiterhin dort leben. Das Direktorium des Länderrats meinte, der Zustand im Jahre 1948 in Deutschland sei eine unzureichende und gefahrenträchtige Teillösung. Trotzdem rechnete die Gesetzesvorlage mit der Notwendigkeit der Schaffung einer menschenwürdigen Existenz, die aber ohne Unterstützung durch andere europäische Staaten nicht zu verwirklichen war. Man war der Ansicht, der Wiederaufbau Europas sei vom deutsehen Wiederaufbau abhängig. In den Ausweisungsgebieten lebten laut Schätzungen noch an die 750.000 Deutsche. Man hoffte darauf, daß diese in ihrem Wohngebiet verbleiben dürfen, denn zu ihrer Aufnahme und Versorgung in Deutschland hätte es keine Möglichkeit mehr gegeben. Es wurde ein Antrag an die Alliierten Mächte gestellt, nach dem diesen Deutschen in ihrem Heimatland die Minderheitenrechte zugesichert werden sollten. Von diesem Antrag war jedoch die Angelegenheit der politischen