Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)

III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás

II. Die Eingliederung in Baden-Württemberg Die Ankömmlinge, die auf verschiedenen Wegen in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands kamen, aber einheitlich „Flüchtlinge" genannt wur­den, und unter ihnen in erster Linie die früheren Volksdeutschen, wurden aufgrund einheitlicher Grundsätze angesiedelt, und ihre Angelegenheiten wurden ebenfalls unter Zugrundelegung gleicher Prinzipien betreut. Daraus resultiert, daß zumeist keine je nach Herkunftsort gruppierten Archivquellen vorliegen. Die Geschichte der Eingliederung der Ungarndeutschen kann man also zum überwiegenden Teil anhand der dieses Thema berührenden allgemeinen Dokumente bzw. anhand von Schriftstücken, die die Angelegenheiten von Einzelpersonen behandeln, erfahren. Die grundlegendsten Fragen wurden bis 1949 in den Länderräten und in den Regie­rungsräten der Bundesländer, später im Bundesrat und im Bundesregierungsrat behandelt. Für die Durchfuhrung sorgten die Bundes- und Landesministerien: Staatsministerien, Innenministerien, Ministerien für Kultur, Finanzwesen, Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeitswesen, Soziales, Gesundheitswesen und nicht zuletzt Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Den Einzelmenschen kamen die Bezirke, Gemeinden und Städte immer näher. Deren Gremien und Ämter befaßten sich in gleicher Weise mit diesen Fragen. Erstere faßten aber eher in prinzipiellen Fragen Beschlüsse, während letztere vor allem für konkrete Fälle zuständig waren. Hierbei ist die Tätigkeit der speziellen Orga­nisationen und Verbände zu erwähnen, die sich mit der Eingliederung der Flücht­linge beschäftigten: Soforthilfe, Lastenausgleich, Caritasverband, Evangelisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreus, Wohlfahrtsverbände-Liga usw. Die Dokumente der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen, Institu­tionen und Verbände, die bei der Eingliederung mitgeholfen hatten, werden in den entsprechenden staatlichen und städtischen Archiven aufbewahrt. Die Einsicht in diese Dokumente wird im allgemeinen nicht eingeschränkt, außer im Interesse der Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Nur als Ausnahme und nur aus den ersten Jahren kommen Dokumente vor, die sich auf Ungarndeutsche beziehen und auch den Herkunftsort bezeichnen. Die Frage der Eingliederung wird auch in diesen nur oberflächlich berührt. Als unga­rische Angelegenheit wurde die Aufnahme der Flüchtlinge im Jahr 1956 behandelt und registriert, so daß hierzu in allen Archiven ausführliche Angaben zur Verfügung stehen. Ausdrücklich um die aus Ungarn Vertriebenen geht es in einigen Dokumenten der Landespolizeikommandantur des Innenministeriums, die im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Baden-Württemberg, aufbewahrt werden. Eine Akte beschäftigt sich mit den Flüchtlingen im Jahr 1956, in einer anderen geht es um die Übersiedlung der Ungarndeutschen zwischen 1946 und 1966 und eine dritte enthält Dokumente zur

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