Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)

III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás

die Vertriebenen 67,9 %, die Kriegsgeschädigten 15,9 %, die Sparer 8,9 %, die Sowjetzonenflüchtlinge 6,8 %, sonstige Gruppen 0,6%. Je nach Rechtstitel der Auszahlung, einschließlich Schuldenleistung, wurden insgesamt 118,9 Milliarden DM ausgezahlt. Wichtigste Positionen: Rentenleistungen 37,4 %, Hauptentschädi­gung 9,1 %, Sparerentschädigung 4,7 %, Landwirtschaftliche Eingliederung 2,1 %, Gewerbliche Eingliederung 2,3 %. Neben der Entschädigung spielte die Lösung der Wohnungsnot die wichtigste Rolle. 1945 wurden 2,7 Millionen von den 12,5 Millionen Wohnungen im west­lichen Besatzungsgebiet vernichtet. Weitere 3 Millionen Wohnungen erlitten Kriegsschäden und waren daher nur als Notunterkünfte benutzbar. 45,5 % der Bevölkerung wohnte in Lagern, Baracken, Massenherbergen oder als Untermieter in der Wohnung anderer Menschen. Das Erscheinen der Vertriebenen und der Sowjet­zonenflüchtlinge verschlimmerte die Lage noch mehr, so daß 1950 festgestellt wurde, daß etwa 5 Millionen Wohnungen fehlten. So erklärte die Regierung der inzwischen gegründeten Bundesrepublik bereits am 20. September 1949 unter anderem, daß sie die Lösung des Wohnungsproblems als Voraussetzung für die Eingliederung der Vertriebenen betrachtet. Zur Lösung der Aufgabe wurde das Ministerium für Wohnungsbau gegründet. Auch die 1950 und 1956 verabschiedeten Wohnbaugesetze bevorzugten die Förderung des Wohnsbaus der Vertriebenen. Zwecks Schaffung der entsprechenden finanziellen Grundlagen wurden durch die Arbeitgeber bzw. durch die Behörden Kredite mit günstigen Zinsen zur Verfügung gestellt. In der Übergangsperiode war aber eine Förderung des Wohnungsbaus nicht möglich. Erst die Währungsreform brachte auch in diesem Bereich eine günstige Änderung mit sich. Zwischen 1949 und 1981 wurden 16,8 Millionen Wohnungen gebaut, deren Größe und Wert später immer mehr stieg. Die Bundesländer und die Gemeinden stellten über die staatliche Förderung hinaus Subventionen im Wert von mehreren Millionen DM in Form von Krediten, Steuervergünstigungen, Wohngeld­zahlungen zur Verfügung. Anfangs wurde der Bau von Mietwohnungen am meisten betont. Die Mieter erhielten zunächst aus einem zentralen Fonds Hilfe. Als das Ausgleichsgesetz in Kraft trat, wurde das Programm unter dem Namen „Wohn­raumhilfe" fortgesetzt. Die unter diesem Titel ausgezahlte Unterstützung nahm von Jahr zu Jahr ab und wurde 1960 endgültig eingestellt. Als effektivstes Mittel im Rahmen des Ausgleichsgesetzes erwies sich das Aufbaudarlehen. Die Darlehen wur­den den Geschädigten aufgrund individueller Anträge zugesprochen. Wenn der An­trag sich auf den Bau einer Mietwohnung bezog, konnte der Antragsteller leichter ein Darlehen erhalten und ihm wurde auch eine Ermäßigung der Miete für längere Zeit gewährt. Das Darlehen war ein Beitrag vor allem zur Schaffung des eigenen Wohnraumes oder des Wohnraumes der Familie. Das Darlehen war zinsfrei und konnte mit jährlich 2%, später jährlich 4% abgezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden bis Ende 1981 mehr als 7 Milliarden DM ausbezahlt. Rund 80 % der Darlehen wurde

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