1705 – Was vor 300 Jahren geschah…
6. Wirtschaft und Finanzen
des Außenhandels die nötigen Mittel bereitgestellt werden sollten. Manufaktur und Fabrikation, Verlagssystem und Handel sowie eine produktive Landwirtschaft sollten die Fundamente dieses noch vorkapitalistischen, expansiven Wirtschaftssystems bilden, dessen Ziel die Stärkung der Staatsmacht, nicht der Wohlstand der Bürger war. Von all dem ist in den vorliegenden Stücken kaum etwas zu finden. Lediglich die beiden Patente verweisen auf eine merkantilistische Tendenz: die Währungs-, Zoll- und Steuergrenzen sollten gegen die Interessen des Gebietspartikularismus an die Grenzen des Staates verlegt werden, damit sie nicht im Innern die Wirtschaft behinderten. Die Seltenheit von Quellen zur allgemeinen Wirtschaftslage mag bedingt sein durch den hier interessierenden relativ frühen Zeitraum, durch die Beschränkung der Auswahl auf Bestände im Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Unterlagen zu Wirtschaft und Finanzen des Staats finden sich selbstredend in erster Linie im Hofkammerarchiv; schließlich ging aus der Hofkammer später das Finanzministerium hervor), vor allem aber wohl dadurch, dass es der Merkantilismus hierzulande noch zu keiner ähnlichen Blüte gebracht hatte wie in Westeuropa, etwa in England und Frankreich. Die Wunden des Dreißigjährigen Krieges waren noch immer zu spüren, Missernten, Hungersnöte (1698/1702, 1712/13, 1770/72) und Seuchen (die letzten Pestjahre in Österreich sind 1714/15) hinterließen ihre Spuren. Unsere Ausstellungsstücke zeigen einerseits einen Staat, um dessen Wirtschaft es, wie es scheint, nicht zum Besten bestellt war, was - neben den oben geschilderten Umständen - seine Ursachen zum einen in einem heillosen Kompetenzwirrwarr und mangelnder Organisation hat, zu einem guten Teil aber auch darauf zurüc- kzufiihren sein dürfte, dass es die Cameralistik offenkundig noch zu keiner ordentlichen Buchführung gebracht hatte. Die “Vorschläge zu einer Geheimen Came- ral-Direktion“ sowie die “Amtserinnerungen“ sprechen hier eine überraschend deutliche Sprache. Auf der anderen Seite sehen wir Pflegamts-, Rechnungs-, Zehnt- und Grundbücher, und gewinnen den Eindruck: Hier scheint alles in bester Ordnung zu sein. Die feudale Landwirtschaftsverfassung mit ihren Herrschaften und Domänen, mit ihrer durchstrukturierten Verwaltungshierarchie - von den hochadeligen Besitzern bis zu den abhängigen und dienstpflichtigen Untertanen -, funktioniert. Zwar kann von einer doppelten Buchhaltung im modemen Sinn natürlich keine Rede sein, aber offenkundig gibt es eine ordentliche Buchführung, in der alles fein säuberlich sowohl in Geld- als auch in Naturalrechnung aufgefiührt ist, und angesichts der Summa-Summarum-Übersichten kann man wahrscheinlich cum grano salis sogar von einer ordentlichen Bilanzierung sprechen.