700 Jahre Schweiz

III. Hegemonie oder Partnerschaft?

winnen. Nicht ohne gewaltsame Ausschreitungen wurde im September 1622 ganz Graubünden von österreichischen Truppen zurückerobert. Österreichische Kommissare nahmen der erwachsenen männlichen Be­völkerung im Frühjahr 1623 die Huldigung ab und erstatteten darüber Bericht. Diese für jedes einzelne der acht Hochgerichte erstellten Berichte, deren Originale sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv befinden, enthalten die Namen aller über 16 Jahre alten männlichen Personen. Das vorliegende Verzeichnis des Hochgerichts Schiers-Seewis, das die Gemeinden des Vorderprättigau umfaßt, wurde vom Landschreiber Claus Hartmann Gadient eigenhändig verfaßt und vom „Landammann“ Martin Michel besiegelt. So wie in allen übrigen Verzeichnissen werden zuoberst die obrigkeitlichen und die sonst angesehenen Personen angeführt, danach folgt das Gros der Bevölke­rung. Aus der Zahl von 520 Männern läßt sich auf eine Gesamtbevölkerung von rund 2600 Einwohnern innerhalb des Hochgerichts Schiers-Seewis schließen. Unter den hinter dem Landammann Martin Michel an vorderster Stelle genannten Personen fallen drei Angehörige der bekannten Schweizer Familie Salis auf, nämlich J. Abundi(us), J. Jeronimo und Diedegen (Dietegen) von Salis. Die Angehörigen der Familie Salis hatten sich mehrheitlich der Reformation angeschlossen. Rudolf von Salis etwa war der überlegene Anführer des Volksaufstandes vom April 1622. Lit.: P. Gillabdon Die Bevölkerung der VIII Gerichte im Frühling 1623 in Bündnerisches Monatsblatt 1930 n. 6 S. 161-174; n. 7 S. 193-218, hier bes. S. 199-206. Pe 24 Erbeinigung zwischen Österreich-Tirol, dem Bistum Chur und den Drei Bünden a) Or. von 1629 August 8, Innsbruck, Pergamentlibell, 5 Siegel, 10 Folien; 25,7 cm x 34 cm b) Or. des Bescheides Johannes Lintners an D. Kaspar Sayn, Domdechant Chur, von 1629 August 12, Innsbruck, Papier, Siegel, 4 Folien; 21 cm x 32 cm HHStA Allgemeine Urkundenreihe 1629 August 8 Das Jahr 1622 hatte die Casa de Austria auf dem Höhepunkt ihrer Hegemoniebestrebungen in Graubünden gesehen. Zwar schien der Vertrag von Mailand (siehe n. 22) im Frühjahr durch den Aufstand im Prättigau überholt, aber der Zusammenbruch dieser Erhebung ließ den Wortlaut von Mailand im Abkommen von Lindau (30. September 1622) Wiedererstehen: Zum zweiten Mal verband man sich nur mit den Zwei Bünden, zum zweiten Mal waren die Acht Gerichte des Zehngerichtebundes als getreue Untertanen zur Huldigung gegenüber Erzherzog Leopold V. verpflichtet und von den Vereinbarungen ausgeschlossen. Binnen weniger Jahre sollte sich diese Konstellation allerdings ändern. Im August 1629 - das Eingreifen Frankreichs 41

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