Architektur zwischen Kunst und Bürokratie - 125 Jahre Ringstraße

1. Andreas Cornaro, Die Wiener Stadterweiterung. Ein geschichtlicher Überblick

bzw. Abtretung von Baugründen zuständig war, hatte er natürlich den ent­scheidenden Einfluß auf die Durchführung bzw. eventuelle Abänderungen der Verbauung nach dem Grundplan. Die Gemeinde suchte zunächst auf einem Umweg die Leitung des Unternehmens in die Hand zu bekommen, indem sie sich erbot gegen eine Pauschalsumme den gesamten zur Veräußerung bestimm­ten Baugrund dem Stadterweiterungsfonds abzulösen, den sie dann selber allmählich verkaufen wollte. Auf Anraten des Finanzministeriums war der Kaiser zunächst auf diesen Vorschlag eingegangen, da aber das Angebot der Gemeinde — 12 Mill, fl für auf ca. 40 Mill, fl geschätzte Baugründe, der tatsäch­lich erzielte Kauf erlös war dann sogar insgesamt über 66 Mill, fl — zu gering blieb, übertrug Franz Joseph mit Entschließung vom 29. 4. 1860 den Baugrün­deverkauf und die Leitung der Stadterweiterungsarbeiten endgültig an das Innenministerium. Der Stadterweiterungsfonds war damit zu einer Nebenstel­le dieses Ministeriums geworden, die sich im Lauf der Zeit etwas verselbstän­digte und 1905 sogar einen eigenen Zahlenstock für ihre Akten erhielt. Da die Gemeinde mit ihrem Ablösevorschlag keinen Erfolg gehabt hatte, bestritt sie nunmehr dem Staat überhaupt das Verfügungsrecht über diese Gründe. Man behauptete, daß das gesamte Fortifikationsareal ursprünglich der Stadt gehört habe und nun, da es nicht mehr vom Militär benötigt werde, rechtmäßigerweise wieder in ihren Besitz zurückfallen müsse. Obwohl diese Ansicht staatlicherseits zurückgewiesen wurde, wurde sie im Gemeinderat weiterhin vertreten und in den folgenden Jahrzehnten bei jeder Differenz immer wieder neu vorgebracht. Zu den ersten Aufgaben des Stadterweiterungsfonds zählte naturgemäß die Finanzierung der Schleifung der Festungswerke. Die Demolierungen wurden bereits im März 1858 am Rotenturmtor begonnen und waren 1874 im Prinzip allseits abgeschlossen (Kat. Nr. 1/12). Vielfach konnten Befestigungen erst nach Ablöse der darauf errichteten Basteihäuser demoliert werden. Eine weite­re Aufgabe des Fonds war daher die Einlösung von Basteihäusern und von Gebäuden, die auf nach dem Grundplan zu regulierenden Grundstücken am Rand der Altstadt lagen. Hiebei wurden gerichtliche Enteignungen nach Mög­lichkeit vermieden, die sparsamen Fondsbeamten benützten vielmehr weitvor­ausschauend jede Gelegenheit um solche Häuser billig zu erstehen oder einzu­tauschen. Um erhöhte Forderungen von Althausbesitzern zu vermeiden, wur­den dabei später vom Stadterweiterungsfonds gelegentlich Strohmänner vor­geschoben. Zum Fondsvermögen gehörten daher ständig auch einstweilen vermietete, zum späteren Abbruch bestimmte Althäuser. Diesem Vorgehen verdankt schließlich das einzige noch bestehende Ensemble von Basteihäusem auf dem Rest der Mölkerbastei seine Erhaltung. Es war dem Fonds nämlich bis zum 1. Weltkrieg nicht gelungen alle dort befindlichen Althäuser zu erwerben, in den Notzeiten während und nach dem Krieg kamen Hausabbrüche und -neubauten nicht in Frage, 1923 wurde dann unter geänderten künstlerischen Ansichten das Ensemble unter Denkmalschutz gestellt. Die Flächen der nach dem Grundplan zu errichtenden Straßen wurden nach Bedarf in den Besitz der Gemeinde übertragen, die sie dann zu pflastern und zu 13

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