Österreich und das Heilige Römische Reich
KATALOGTEIL - I. Kaiser, Könige und Landesfürsten
erweiterten Vorrechten, die allesamt die Reduzierung der Pflichten des Herzogtums Österreich gegenüber dem Reich auf ein Minimum zum Ziel hatten. Von einer Erhebung des Territoriums zum Erzherzogtum zusätzlich zum Titel eines Erzherzogs - er wird nur im Zusammenhang mit dem Besuch von Hoftagen erwähnt - ist im Maius allerdings nicht die Rede. Die Vorrechte, die Rudolf IV. für sich reklamierte, wurden erst durch die reichsrechtliche Bestätigung durch Kaiser Friedrich III. im Jahre 1453 Realität. Von der Ausführung her ist das hier abgebildete Hauptstück des Maius-Komplexes, das Diplom von 1156, eine derart gelungene Fälschung, dass es erst der Forschung des 19. Jahrhunderts gelang, die Urkunde als gefälscht zu enttarnen. TJ 1/9 Rudolf der Stifter urkundet und siegelt als Erzherzog von Österreich Wien, 1360 Juni 23 Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1360 VI 23 Ausfertigung, Pergament mit vier anhängenden Siegeln Im Laufe des Jahres 1360 verwendete Rudolf IV. mehrmals die mit der Fälschung des Maius beanspruchten Titel eines Erzherzogs von Österreich bzw. palatinus archidux Austrie, deren Führung ihm durch Karl IV. am 5. September dieses Jahres untersagt wurde. Bei der gezeigten Urkunde handelt es sich um einen Schutzbrief für den Grafen Rudolf von Montfort und seine Erben. Im Titel der Urkunde bezeichnet sich Rudolf als Erzherzog von Österreich und Herzog von Schwaben, sein großes Reitersiegel, das zugleich ein hervorragendes Beispiel der gotischen Siegelschneidekunst in Österreich darstellt, zeigt in der Umschrift der Aversseite nach Namen und Devotionsformel den lateinischen Erzherzogstitel (palatinus archidux Austrie). LA 36