Österreich und das Heilige Römische Reich

KATALOGTEIL - I. Kaiser, Könige und Landesfürsten

politische Gewicht der sich zur Großmacht entwickelnden Habsburgermonarchie stand, deren Gesamtheit - Ungarn eingeschlossen - ab dem 17. Jahrhundert gelegentlich als Österreich bezeichnet wurde. Die Habsburger Kaiser als Reichsoberhaupt waren auf ihre politische Hausmacht angewiesen, die letztlich auch der Stärkung des Reiches und seiner Institutionen zugute kam - man sieht das am Gegenbeispiel der Herrschaft Karls VII. -, aber damit ergab sich auch oft ein gewisses Konfliktpotential zwischen den österreichischen Interessen und jenen des Reiches, Doppelgleisigkeit bei Institutionen und Aktivitäten (z. B. bei Friedensschlüssen und -Verhandlungen) und groteske Situationen wie etwa die Selbstbelehnung der Habsburger Kaiser mit ihren Erbländern (Karl VI. schwört in die eigene Seele). Schließlich war die Funktion der Habsburger als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches die Voraussetzung für die Errichtung des Kaisertums Österreich, das immer wieder in gewisser Weise als eine Fortsetzung des Alten Reiches angesehen wurde und seinen Splendor nicht zuletzt aus dessen Traditionen herleitete. LA 1/1 Österreich erweitert sein Territorium Haselbach bei Augsburg, 1002 November 1 Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1002 XI 1 Pergament, Majestätssiegel aus naturfarbenem Wachs, Latein Sechs Jahre nachdem das Wort „Ostarrichi“ erstmals in einem Dokument festgehalten worden war, erweiterten die babenbergischen Markgrafen die materielle Basis ihrer Herrschaft. König Heinrich II. schenkte dem Markgrafen Heinrich Güter zwischen der Dürren Liesing und der Triesting sowie zwischen den Flüssen Kamp und March. Damit erhielt der Markgraf Güter sowohl südlich als auch nördlich der Donau. Das Stück selbst ist in knapper Form ausgefertigt, auf rhetorisches Beiwerk, das man sonst häufig in Urkunden findet, wird fast gänzlich verzichtet. Die Güter werden dem Babenberger als freies Eigen geschenkt, er konnte also damit tun und lassen, was er wollte. Wo sich die durch die Urkunde definierten Grenzen des markgräflichen Machtbereichs tatsächlich befanden, ist schwer zu sagen. Da die Liesing und die Triesting in die Schwechat münden, nimmt man an, dass dieser Fluss die Grenze markierte. Für das Gebiet nördlich der Donau bietet der Text der Urkunde, der dem Markgrafen erlaubt, zwischen March und Kamp 20 Königshuben frei auszuwählen, eine größere Interpretationsvielfalt. Fest steht, dass die March damals wie heute die Grenze darstellte. TJ 30

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