Österreich und das Heilige Römische Reich
INHALTSVERZEICHNIS - Karl Otmar von Aretin: Österreich und das Heilige Römische Reich deutscher Nation nach 1648
völkerrechtlichen Partnern verhindern. In diesem Zusammenhang war es wichtig, die absolutistischen Neigungen der Reichsfürsten zu hemmen, indem die Existenz ihrer Landstände gesichert wurde. Nach 1681 ist es auch keinem Reichsfürsten mehr gelungen, sich seiner Landstände zu entledigen. Andererseits ist auch Leopold damit gescheitert, Landstände, die vor dieser Zeit von ihren Landesherren beseitigt worden waren, wieder zum Leben zu erwecken, aber insgesamt hatte er sich als Kaiser durchgesetzt. Die Zähigkeit mit der er für die Rechte der Landstände eintrat zeigt, dass er erkannt hatte, dass er in den so genannten Mindermächtigen seine treueste Klientel besaß. Eine Verpflichtung, für die gesamten Kosten der fürstlichen Armeen aufzukommen, hätte das wichtige Recht der Landstände, das Steuerbewilligungsrecht ausgehöhlt. Indem sie nur die zur Reichsverteidigung notwendigen Ausgaben als feste Summe in ihrem Etat hatten, konnten die Landstände bei den Postulatsverhandlungen an den Landesherren Forderungen stellen und Anregungen geben. Entgegen dem Text seiner Wahlkapitulation ließ der Kaiser Klagen der Landstände am Reichshofrat zu. Das Ansehen des Kaisers war Anfang des 18. Jahrhunderts so gestiegen, dass die Fürsten Entscheidungen des Reichshofrates zu Gunsten ihrer Landstände akzeptierten. Das Eintreten Leopolds für das Steuerbewilligungsrecht der Landstände zeigt seinen Willen, sich nicht den absolutistischen Neigungen der großen Reichsstände zu unterwerfen. Am Reichshofrat scheiterten alle Versuche selbst so mächtiger Herren, wie des Kurfürsten von Bayern oder der Herzoge von Württemberg, ihren Landständen das Steuerbewilligungsrecht zu entreißen8. Oft genügte im 18. Jahrhundert die Drohung der Landstände mit einer Klage am Reichshofrat, damit die Fürsten ihr Vorhaben aufgaben. Auch auf eine andere Art hatte Leopold das Ansehen des Kaisers gestärkt. Er protegierte die geistlichen Fürsten und stärkte auf diese Weise die Stellung seiner treuesten Anhänger, der Reichsritterschaft. Die katholische Reichsritterschaft besaß nämlich durch ihre Bedeutung für die geistlichen Fürstentümer eine wichtige Stellung im Reich und auf dem Reichstag. Die geistlichen Fürsten verbürgten dem Kaiser am Reichstag die Mehrheit im Kurkolleg und im Fürstenrat. Die adeligen Domkapitel waren nicht nur Versorgungseinrichtungen, über sie gewann die Reichsritterschaft auch Einfluss im Reich. Auch die Reichsstädte band Leopold in sein System ein. Es gelang ihm, den Reichshofrat zur obersten Regierungsinstanz für die Reichsstädte zu machen, indem er in verstärktem Maße die Finanzen vieler Reichsstädte vom Reichshofrat überwachen ließ. 8 Vgl. dazu Seitz, Jutta: Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat. Göttingen 1999, S. 74 u. ö. sowie Haug- Moritz, Gabriele: Würrtembergischer Ständekonflikt und deutscher Dualismus. Ein Beitrag zur Geschichte des Reichsverbandes Mitte des 18. Jahrhunderts, 1992. 13