Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)

Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann

ungarischen „Goldzugs“ unternommen - doch ohne Erfolg. Am 26. Juli 1948 hat der ungarische Beauftragte in New York, Endre Sik, ein Protestschreiben (unter der Nummer 3509/1948) an das Department of State eingereicht. Dies geschah bereits nach der Versteigerung und schien etwas kraft­los zu sein, außerdem wurde der Protest der Verlierer vom „Recht“ der Sieger leicht unterdrückt. Überdies war der Text hin­sichtlich der eigenen und der völkerrechtli­chen Grundlagen katastrophal: Er formu­lierte sehr ungenau, aus der Formulierung schien, als ob die Güter Eigentum der US- Behörden gewesen wären, obwohl das Frachtgut des jüdischen „Goldzugs“ in der Behandlung der in Österreich stationierten Militärverwaltung war. Der Ministerialbeauftragte Sándor Jeszenszky hat mehrmals, sowohl in sei­nem Bericht an das Ministerium als auch in seiner Jahresplanung die Sache der Floffmannschen Dosensammlung er­wähnt. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Eigentümer bald eine beruhigen­de Antwort und eine Entschädigung er­halten werde.36 Im Bericht des ungarischen Botschaf­ters in Washington vom 6. Juni 1949 steht, dass — aufgrund seiner Verhandlungen - jedes Entschädigungsgesuch seitens der ungarischen Regierung aussichtslos sei, da die aus den Versteigerungen eingeflossene Summe fest verplant sei. Die einzige Mög­lichkeit sei die unmittelbare Verhandlung mit der Führung von JOINT (American Jewish Joint Distribution Committee), um eine Einigung bezüglich der Entschädi­gung für die ungarischen Juden zu errei­chen. Entgegen dieser Meinung hat Lajos Rácz aus dem Finanzministerium in einem umfangreichen Schreiben an den Außen­minister (4. Juli 1949) beanstandet, dass sich der Beauftragte in Washington in zahlreichen Punkten irrt, rechtlich unge­bildet ist, über keinen Realitätssinn und eine eigenartige Einstellung und Denk­weise verfügt, und außerdem sehr unge­nau ist. Lajos Rácz hat sich für die ungari­schen Interessen stark gemacht - in der festen Überzeugung, dass alles, was (zwar in einer „edlen” Absicht) mit dem ungari­schen „Goldzug“ passierte, unrechtmäßig und willkürlich war. Er hat weiterhin die Rückerstattung der noch nicht versteiger­ten Wertsachen bzw. eine Entschädigung für die verkauften Kunstwerke angetrie­ben. Rácz hat initiiert, dass die ungarische Regierung diesbezüglich die US-Regie- rung offiziell ersucht. Die Hauptabteilung für internationales Recht des Außen­ministeriums hat am 20. Dezember 1949 eine Sitzung gehalten, in der das unrecht­mäßige Verfahren der US-Behörden zwar kritisiert wurde, doch es wurde empfoh­len, dass nicht die ungarische Regierung sondern der Betroffene, Hugó Hoffmann, dessen Wertsachen eindeutig identifiziert werden konnten, einen Prozess starten solle. Hoffmann hat 1949 einen seiner Ver­wandten, einen in den USA lebenden Rechtsanwalt (Francis G. Halphen), damit beauftragt, herauszufinden, an wen er ei­nen Antrag auf Entschädigung richten sol­le, ob er mit dem amerikanischen Staat oder mit der IRO verhandeln müsse. Da Hugó Hoffmann keine finanziellen Mittel für einen Prozess hatte, erschien eine außer­gerichtliche Einigung am sinnvollsten. Die IRO hat verschiedene Bedingungen gestellt: Hoffmann musste auf alle weite­ren Schadenersatzansprüche verzichten, er sollte nur die Versteigerungssumme - nach Abzug aller Kosten wie z.B. Provision, Zollgebühren sowie in von der IRO be­92

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