Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)

Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann

stimmten Raten - erhalten. Die Dosen wurden für mehr als 15.000 Dollar verstei­gert, davon zog das Auktionshaus seine Provision in Höhe von 16,5 Prozent ab, die IRO berechnete weitere Zollgebühren. Nach einigen Verhandlungen hat man sich auf eine runde Summe, 13.000 Dollar, geei­nigt. Die Hälfte dieser Summe beanspruch­te jedoch der amerikanische Anwalt für sich und die Honorare der Gutachter. Hier hat er auch seine „privaten“ Forderungen aufgezählt, da er nach dem Krieg mit sei­nem Vater angeblich viele Pakete an Hugó Hoffmann geschickt, ihm Kredite zur Ver­fügung gestellt sowie seinen Neffen groß­gezogen hat. Die Entschädigungsprozedur dauerte 1950 ein halbes Jahr an, Hoffmann hat schließlich die Forderungen seines An­walts nicht angenommen, er bat über sei­nen Budapester Anwalt um eine vollständi­ge Kostenabrechnung sowie das Vorzeigen der Vereinbarung mit der IRO. Letztere existierte jedoch nicht in schriftlicher Form. So konnte die Ungarische National­bank für die Überweisung vom amerikani­schen Anwalt lediglich die Vollmacht von Hugó Hoffmann und die Überweisungsbe­stätigung von der IRO einfordern. Die Sache Hugó Hoffmanns war das lebendige Gegenargument gegen den ame­rikanischen Standpunkt, nach dem weder die Nationalität noch der Eigentümer der Wertsachen aus dem jüdischen „Goldzug“ ermittelt werden konnte. Zum Prozess, der beweisen sollte, dass die identifizier­ten Kunstgegenstände eines lebenden un­garischen Staatsbürgers versteigert wur­den, kam es schließlich nicht. Die außer­gerichtliche Einigung bedeutete eine Art Schadensersatz, da es aber keine schriftli­che Vereinbarung mit der IRO gab, konn­te das Recht eines Sammlers weder recht­lich noch moralisch bestätigt werden. Die Widrigkeiten des Prozesses und (nicht weniger) die persönlichen Angriffe mach­ten es unmöglich, dass der ungarische Staat und das ungarische Judentum gegen die (ihre Macht missbrauchenden) Sieger, die amerikanischen Behörden, die die Gü­ter aus dem jüdischen „Goldzug“ rechts­widrig an die IRO verkauft hatten, ent­schädigt wurden. Hugó Hoffmann hat seine weiteren Wertsachen, die nach dem Krieg noch üb­rig geblieben sind (Möbel und Teppiche), allmählich verkauft. Die seit langem gesam­melten Biedermeierporträts, Frauen- und Männerbildnisse von Ágost Canzi und Ágoston Medvey, können auch damals ver­kauft worden sein. Zwei Bildnisse von Ágost Canzi waren 1913 bei einer Bieder­meier-Ausstellung, im Jahre 1921 unter den „Ungarischen Meisterwerken” zur Schau gestellt.37 Bei der ersten Ausstellung hat die Kritik die Bildnisse von Ágost Canzi ganz besonders gelobt, indem die interessanten technischen Lösungen und die Empfind­samkeit der Bilder hervorgehoben wurden. „Auf der Ausstellung des Ernst-Museums kann man bei der Betrachtung zweier klei­ner Bilder interessante Beobachtungen ma­chen. Beide sind mit Öl gemalt, aber das kann man nur aus nächster Nähe sehen, denn ihr Maler, Ágost Canzi, hat so mit Öl gemalt, dass es wie eine Gouache aus­sieht.”38 Interessant ist, dass bei der Ausstellung im Jahre 1921 die beiden Porträts von Med­vey Eigentum von Frigyes Hoffmann (dem Bruder von Hugó) waren.39 Er ist aber 1924 gestorben, so konnten die beiden Bilder in den Besitz seines Bruders gelangen. Als Sammler ließ auch Frigyes Hoffmann ab und zu von sich hören, vor allem kaufte er Kleinplastiken, eigentlich mochte er auch die kleineren Kunstwerke.40 93

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