Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)
Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann
stimmten Raten - erhalten. Die Dosen wurden für mehr als 15.000 Dollar versteigert, davon zog das Auktionshaus seine Provision in Höhe von 16,5 Prozent ab, die IRO berechnete weitere Zollgebühren. Nach einigen Verhandlungen hat man sich auf eine runde Summe, 13.000 Dollar, geeinigt. Die Hälfte dieser Summe beanspruchte jedoch der amerikanische Anwalt für sich und die Honorare der Gutachter. Hier hat er auch seine „privaten“ Forderungen aufgezählt, da er nach dem Krieg mit seinem Vater angeblich viele Pakete an Hugó Hoffmann geschickt, ihm Kredite zur Verfügung gestellt sowie seinen Neffen großgezogen hat. Die Entschädigungsprozedur dauerte 1950 ein halbes Jahr an, Hoffmann hat schließlich die Forderungen seines Anwalts nicht angenommen, er bat über seinen Budapester Anwalt um eine vollständige Kostenabrechnung sowie das Vorzeigen der Vereinbarung mit der IRO. Letztere existierte jedoch nicht in schriftlicher Form. So konnte die Ungarische Nationalbank für die Überweisung vom amerikanischen Anwalt lediglich die Vollmacht von Hugó Hoffmann und die Überweisungsbestätigung von der IRO einfordern. Die Sache Hugó Hoffmanns war das lebendige Gegenargument gegen den amerikanischen Standpunkt, nach dem weder die Nationalität noch der Eigentümer der Wertsachen aus dem jüdischen „Goldzug“ ermittelt werden konnte. Zum Prozess, der beweisen sollte, dass die identifizierten Kunstgegenstände eines lebenden ungarischen Staatsbürgers versteigert wurden, kam es schließlich nicht. Die außergerichtliche Einigung bedeutete eine Art Schadensersatz, da es aber keine schriftliche Vereinbarung mit der IRO gab, konnte das Recht eines Sammlers weder rechtlich noch moralisch bestätigt werden. Die Widrigkeiten des Prozesses und (nicht weniger) die persönlichen Angriffe machten es unmöglich, dass der ungarische Staat und das ungarische Judentum gegen die (ihre Macht missbrauchenden) Sieger, die amerikanischen Behörden, die die Güter aus dem jüdischen „Goldzug“ rechtswidrig an die IRO verkauft hatten, entschädigt wurden. Hugó Hoffmann hat seine weiteren Wertsachen, die nach dem Krieg noch übrig geblieben sind (Möbel und Teppiche), allmählich verkauft. Die seit langem gesammelten Biedermeierporträts, Frauen- und Männerbildnisse von Ágost Canzi und Ágoston Medvey, können auch damals verkauft worden sein. Zwei Bildnisse von Ágost Canzi waren 1913 bei einer Biedermeier-Ausstellung, im Jahre 1921 unter den „Ungarischen Meisterwerken” zur Schau gestellt.37 Bei der ersten Ausstellung hat die Kritik die Bildnisse von Ágost Canzi ganz besonders gelobt, indem die interessanten technischen Lösungen und die Empfindsamkeit der Bilder hervorgehoben wurden. „Auf der Ausstellung des Ernst-Museums kann man bei der Betrachtung zweier kleiner Bilder interessante Beobachtungen machen. Beide sind mit Öl gemalt, aber das kann man nur aus nächster Nähe sehen, denn ihr Maler, Ágost Canzi, hat so mit Öl gemalt, dass es wie eine Gouache aussieht.”38 Interessant ist, dass bei der Ausstellung im Jahre 1921 die beiden Porträts von Medvey Eigentum von Frigyes Hoffmann (dem Bruder von Hugó) waren.39 Er ist aber 1924 gestorben, so konnten die beiden Bilder in den Besitz seines Bruders gelangen. Als Sammler ließ auch Frigyes Hoffmann ab und zu von sich hören, vor allem kaufte er Kleinplastiken, eigentlich mochte er auch die kleineren Kunstwerke.40 93