Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)
Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann
Einen Fortschritt in der Sache gab es erst zwei Jahre später. Anfang 1948 schrieb Hugó Hoffmann einen Brief an Sándor Jeszenszky, den Ministerialrat der in den Westen gebrachten Kunstgegenstände aus Gemein- und Privatgütern, er beschrieb darin erneut die Geschichte seiner Kunstgegenstände.27 Seinem Brief hat er die mit Fotos dokumentierte Wertabschätzung28 des Museumssicherheitsdirektors, Károly Csányi, über die Dosen und das Lorgnon beigelegt. Jeszenszky hat sich daraufhin an die Ministerialabteilung für die aus Privat- und gemeinschaftlichen Sammlungen ins Ausland verschleppten Kunstgegenstände gewandt, in der Annahme, dass die Objekte ins Ausland kamen. Bald kam die Antwort vom Gesandten des ungarischen Finanzministeriums aus Innsbruck an, in dem er schrieb, die nötigen Schritte zum Auffinden der Dosensammlung unternommen zu haben.29 Zur eindeutigen Identifizierung der Kunstgegenstände kam es jedoch erst, als sie bei einer Auktion der Internationalen Flüchtlingsorganisation (IRO - International Refugee Organization) im Juni 1948 in New York versteigert wurden. Anhand des Katalogs konnten 28 Dosen identifiziert werden, zum Teil aufgrund der publizierten Fotos, vor allem aber mit Hilfe der Beschreibungen. Zwei Gegenstände: die Männerarmbanduhr und das Lorgnon, von denen es keine Fotos im Katalog gab, konnten nicht eindeutig zugeordnet werden. Bei der Identifizierung haben auch das ungarische Ministerium für Religion und Bildung sowie der Ministerialbeauftragte Sándor Jeszenszky mitgewirkt. Der Ministerialrat József Nagy hat nach diesen Ereignissen, am 26. August 1948, den New Yorker Katalog der an die IRO gelangten und versteigerten Kunstgegenstände an Jeszenszky geschickt, um die Objekte zu identifizieren. 30 Die Identifizierung verlief erfolgreich,31 darüber hat Jeszenszky am 27. August 1948 Hugó Hoffmann benachrichtigt und informierte den Kultusminister am 4. September 1948.32 Die Beweise waren gründlich und eindeutig. In vielen Fällen war nämlich die Identifizierung der ins Ausland gelangten und dort auf Auktionen versteigerten oder woanders auf den Kunstmarkt gebrachten Gegenstände nicht eindeutig oder gar unmöglich, da es keine Dokumente mit korrekter Beschreibung, Maßangaben oder keine Fotos gab. Oft wurde die Identifizierung einfach auch dadurch verhindert, dass die Kunstgewerbeobjekte keine Unikate sind. Oftmals konnten selbst die Eigentümer keine entsprechenden Beweise anführen, ihre Meldungen waren weder detailliert noch exakt, so konnten sie zu keiner rechtskräftigen Identifizierung führen. Wegen dieser Tatsachen ist es sehr bedeutend, dass das Eigentum von Hugó Hoffmann zweifellos identifiziert werden konnte. In diesem Sinne hat Jeszenszky seinen Brief an den Minister verfasst (7. September 1948), in dem er die Reihe der Beweise und auch die mehrfachen Versuche des Eigentümers, wieder in den Besitz seiner Kunstgegenstände zu kommen, geschildert hat. Hugó Hoffmann wandte sich am 9. September an den Minister, indem er die ungarische Regierung bat, die Lage zu klären, außerdem meldete er seinen Anspruch auf Wiedergutmachung an, da die Versteigerung unrechtmäßig verlief. Im Übrigen fand er den Kaufpreis, den er auf diese Weise über die Ungarische Nationalbank einforderte, für seine Kunstgegenstände zu niedrig. Am 10. September 1948 hat das Kultusministerium die entscheidenden Beweise an das Finanzministerium 89