Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)

Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann

Einen Fortschritt in der Sache gab es erst zwei Jahre später. Anfang 1948 schrieb Hugó Hoffmann einen Brief an Sándor Jeszenszky, den Ministerialrat der in den Westen gebrachten Kunstgegenstände aus Gemein- und Privatgütern, er beschrieb darin erneut die Geschichte seiner Kunst­gegenstände.27 Seinem Brief hat er die mit Fotos dokumentierte Wertabschätzung28 des Museumssicherheitsdirektors, Károly Csányi, über die Dosen und das Lorgnon beigelegt. Jeszenszky hat sich daraufhin an die Ministerialabteilung für die aus Privat- und gemeinschaftlichen Sammlungen ins Ausland verschleppten Kunstgegenstände gewandt, in der Annahme, dass die Objekte ins Ausland kamen. Bald kam die Antwort vom Gesandten des ungarischen Finanzmi­nisteriums aus Innsbruck an, in dem er schrieb, die nötigen Schritte zum Auffin­den der Dosensammlung unternommen zu haben.29 Zur eindeutigen Identifizierung der Kunstgegenstände kam es jedoch erst, als sie bei einer Auktion der Internationalen Flüchtlingsorganisation (IRO - Internatio­nal Refugee Organization) im Juni 1948 in New York versteigert wurden. Anhand des Katalogs konnten 28 Dosen identifiziert werden, zum Teil aufgrund der publizier­ten Fotos, vor allem aber mit Hilfe der Be­schreibungen. Zwei Gegenstände: die Män­nerarmbanduhr und das Lorgnon, von de­nen es keine Fotos im Katalog gab, konnten nicht eindeutig zugeordnet werden. Bei der Identifizierung haben auch das ungarische Ministerium für Religion und Bildung sowie der Ministerialbeauftragte Sándor Jeszenszky mitgewirkt. Der Ministerialrat József Nagy hat nach diesen Ereignissen, am 26. August 1948, den New Yorker Ka­talog der an die IRO gelangten und verstei­gerten Kunstgegenstände an Jeszenszky geschickt, um die Objekte zu identifizie­ren. 30 Die Identifizierung verlief erfolg­reich,31 darüber hat Jeszenszky am 27. Au­gust 1948 Hugó Hoffmann benachrichtigt und informierte den Kultusminister am 4. September 1948.32 Die Beweise waren gründlich und ein­deutig. In vielen Fällen war nämlich die Identifizierung der ins Ausland gelangten und dort auf Auktionen versteigerten oder woanders auf den Kunstmarkt gebrachten Gegenstände nicht eindeutig oder gar un­möglich, da es keine Dokumente mit kor­rekter Beschreibung, Maßangaben oder keine Fotos gab. Oft wurde die Identifizie­rung einfach auch dadurch verhindert, dass die Kunstgewerbeobjekte keine Unikate sind. Oftmals konnten selbst die Eigentü­mer keine entsprechenden Beweise anfüh­ren, ihre Meldungen waren weder detail­liert noch exakt, so konnten sie zu keiner rechtskräftigen Identifizierung führen. Wegen dieser Tatsachen ist es sehr be­deutend, dass das Eigentum von Hugó Hoffmann zweifellos identifiziert werden konnte. In diesem Sinne hat Jeszenszky sei­nen Brief an den Minister verfasst (7. Sep­tember 1948), in dem er die Reihe der Be­weise und auch die mehrfachen Versuche des Eigentümers, wieder in den Besitz sei­ner Kunstgegenstände zu kommen, ge­schildert hat. Hugó Hoffmann wandte sich am 9. September an den Minister, indem er die ungarische Regierung bat, die Lage zu klären, außerdem meldete er seinen An­spruch auf Wiedergutmachung an, da die Versteigerung unrechtmäßig verlief. Im Übrigen fand er den Kaufpreis, den er auf diese Weise über die Ungarische National­bank einforderte, für seine Kunstgegen­stände zu niedrig. Am 10. September 1948 hat das Kultusministerium die entscheiden­den Beweise an das Finanzministerium 89

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