Prékopa Ágnes (szerk.): Ars Decorativa 32. (Budapest, 2018)

Hilda HORVÁTH: Golddosen vom „Goldzug“. Die Sammlung von Hugó Hoffmann

übersandt, aus denen ersichtlich wurde, dass die Dosen aus dem IRO-Katalog das Eigentum von Hugó Hoffmann bilden. Die Versteigerung jüdischer Güter Der Fond zur Unterstützung der jüdischen Heimatlosen war in der Hand des interna­tionalen Flüchtlingskomitees (IGCR - In­tergovernmental Committee on Refugees), mit seinem späteren Namen Internationale Flüchtlingsorganisation (IRO). Das Ziel der IRO-Auktion war, denjenigen zu hel­fen, die in der Nazizeit verfolgt wurden und überlebt haben; viele von ihnen sind nicht nur besitzlos sondern auch heimatlos geworden. Jeszenszky hat das von W. Haliam, dem Sekretär der IRO verfasste Vorwort des Katalogs zitiert, in dem es hieß, dass die Eigentümer und das Ursprungsland be­stimmter, durch die Alliierten aufgefunde­ner Schmuckstücke und Wertgegenstände nicht ermittelt werden konnten und deswe­gen diese im Sinne der Pariser Wieder­gutmachungskonferenz (1946) für herren­los erklärt und zur Auktion freigegeben wurden (Abschlussdokument der Kon­ferenz, Teil I. Artikel 8: Anteil der Wieder­gutmachung für die nicht zu repatriieren­den Verfolgten der Nazizeit).33 In einem Brief von Hugó Hoffmann hieß es — eben­falls aufgrund des Katalogvorwortes -, dass seine Wertgegenstände zum einen Teil anhand der Pariser Wiedergutmachungs­regeln, zum anderen Teil aufgrund der Vereinbarung der fünf Mächte (1946) für nicht identifizierbar erklärt wurden. (Die USA, Großbritannien, Frankreich, Jugo­slawien und die Tschechoslowakei haben die praktische Verwendung der erbenlosen jüdischen Güter und die Durchführung der Pariser Vereinbarung beaufsichtigt.) An­geblich konnten weder die nationale Herkunft noch der Eigentümer ermittelt werden, doch Hoffmanns Gegenstände hatten in ungarischen Waggons, mit unga­rischer Kennzeichnung das Land Richtung Westen verlassen. Die Unrechtmäßigkeit war in mehrerer Hinsicht gegeben: die amerikanischen Be­hörden haben willkürlich entschieden und haben Güter von ungarischen Eigentümern versteigert, ohne dass eine Rückerstattung zur Sprache gekommen wäre. Gerade in einem Weltreich, wo der Privatbesitz immer heilig war und oberste Priorität genoss. Die offizielle US-Politik hat zwischen den ungarischen staatlichen Gütern und de­nen der NS-Opfer unterschieden, ihr Schicksal sollte aufgrund unterschiedlicher Konzeptionen geklärt werden. Bei Privat­gütern sollten die Wertgegenstände nicht dem ungarischen Staat übergeben werden, um zu verhindern, dass sie als Teil der Restitution in die Sowjetunion gelangen oder einfach verstaatlicht werden. Wegen der komplizierten politischen Verhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg zog sich die Regelung der Güter aus dem „Goldzug“ ei­nige Jahre hin. Daran hatten sowohl die ame­rikanische Politik, als auch die in- und aus­ländischen jüdischen Interessenvertretungen und auch die ungarische Regierung ihren Anteil - letztere wohl den kleinsten. Die Vorstellungen bezüglich der inländischen jü­dischen Interessen waren nicht einheitlich: Einige hielten die Zurückerstattung der jüdi­schen Güter für selbstverständlich, andere jedoch stellten sich die Zukunft der ungari­schen Juden nicht mehr in Ungarn vor, und die Grundlagen dafür wollten sie nicht mit der Rückgabe sondern mit einer anderen Art von Wiedergutmachung schaffen. Die US-Politik hat - nach etwas Aus­setzen der Probleme - diese Gegensätze 90

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