Szilágyi András (szerk.): Ars Decorativa 16. (Budapest, 1997)

SZILÁGYI András: Adalék Nádasdy Ferenc (1623-1671) műkincseinek utóéletéhez

völlig unklar - nicht einmal eine Hypothese wurde diesbezüglich aufgestellt -, wie, über welche Vermittler der Rosenkranz spätestens 1685 oder eher kurz davor in den Besitz des Paul Esterházy gelangte. Anders formuliert: Wo, in welcher Schatzkammer, hielt sich das Stück in dem Jahrhundert seit dem Tod des Stephan Báthory (1586) auf? Nun, es wäre denkbar, daß die Erwähnung der beiden Rosenkränze aus Korallenperlen im Wiener Verzeichnis der nach Wien transportierten konfiszierten Nadasdy-Schätze einen bedeu­tenden Ausgangspunkt zur Klärung dieser bis heute offenen Frage bietet. Zwischen beiden Zweigen der Familie Báthory und den Nádasdy wurden in den Jahren um 1600 und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mehrfach enge Beziehungen geknüpft. 20 Es besteht also die Möglichkeit, daß der koral­lene Rosenkranz in der fraglichen Zeitspanne als Bestandteil eines Erbes oder Nachlasses zwischen Mitgliedern der beiden Familien den Besitzer wechselte und auf diese Weise in den Jahren um 1650 in den Besitz des an­gehenden Obersten Landesrichters Ferenc Nádasdy kam. Diese Möglichkeit sollte frei­lich nur in dem Falle ernsthaft erwogen wer­den — es lohnte sich, die archivalischen Quel­len (Testamente, Nachlaßinventare) wieder­holt systematisch durchzuforschen -, wenn es sich nachweisen ließe, daß der angeführte Posten des Wiener Nádasdy-Verzeichnisses aus 1670 - „Ain Corallener Rossenkhranz mit golden vndermarchen.. . " - mit dem Klei­nod der Esterházy-Sammlung identisch ist. Mit dem Stück also, das in den Inventaren von Forchtenstein seit 1685 nachweisbar ist. Nun, an diesem Punkt müssen wir wieder­holen, was wir weiter oben im Zusammen­hang mit den zitierten und aufeinanderbe­zogenen Erwähnungen gesagt haben: Es ist uns kein Gesichtspunkt oder Umstand be­kannt, die diese Annahme ausschließen würden, so daß die Identifizierung zwar bei weitem nicht nachgewiesen ist, aber zur Zeit als zulässig gelten darf, die freilich durch weitere Forschungen nachgeprüft werden muß. Haben wir von dem korallenen Rosen­kranz behauptet, ja sogar betont, daß er einen auffallend seltenen Typus vertritt, so hat dies hinsichtlich der beiden nun vorzustellenden Gegenstände in gesteigertem Maße seine Gül­tigkeit. Beispiele für die etwas bizarr an­mutende Verwendung von exotischen Mate­rialien von Seltenheitswert sind die in ge­ringer Zahl überlieferten Besteckstücke mit natürlichem, „konserviertem" Korallenzweig als Stiel. Die geheimnisvollen Produkte der farbenfrohen Fauna der Südmeere, Korall­stücke, wurden in erster Linie bei der Her­stellung von Schmuckstücken verwendet, ferner - erheblich seltener - bei der Gestal­tung von „Kabinettstücken" von außeror­dentlichem Pomp, vor allem von Juwelieren, die im 16. Jahrhundert tätig waren und speziellen Wünschen ihrer aristokratischen oder gekrönten Auftraggebern nachkamen. Es ist kaum zu bezweifeln, daß die beiden Prunkgeräte aus der Sammlung Esterházy, eine Gabel und ein Löffel aus vergoldetem Silber und Korallenzweig, die zur Zeit im Kunstgewerbemuseum von Budapest bewahrt werden, 21 (Abb. 7-8.) im Sinne eines derart speziellen „individuellen" Auftraggeberwun­sches enstanden sind. Die früheste heute be­kannte Erwähnung, die sich nachgewiesener­maßen auf diese beiden Stücke bezieht, ist im ungarischen Inventar von Forchtenstein des Jahres 1725 nachzulesen: „silberne, vergol­dete Gabel, ohne Messer und ein ähnlicher Löffel, mit natürlichem Korallengriff'. 22 In der diesbezüglichen spärlichen Litera­tur werden sie hypothetisch einem unbekann­teen italienischen Meister zugeschrieben. Den Ausgangspunkt zur genaueren Bestim­mung kann offensichtlich das vorherrschen­de Motiv der Verzierung des Löffels bieten. An der unteren, konkaven Seite dieses Stü­ckes erscheint nämlich das gravierte Wappen und das Monogramm W L des Auftraggebers oder ursprünglichen Besitzers. Die Forschun­gen zur Auflösung des Monogramms und zur Bestimmung des Wappens haben bis jetzt kein Ergebnis gebracht. Es ließ sich nur soviel feststellen, daß es sich um kein un-

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