Vadas József (szerk.): Ars Decorativa 11. (Budapest, 1991)

SZILÁGYI András: „Az Losonczi Antal mozsdója medenczéstől" - és az esztergomi Mátyás-kálvária

wir bis heute so gut wie blosse Vermutun­gen. Ferdinand soll zwar die verpfändeten Gegenstände später zurückgegeben haben, doch wir wissen nicht, wann dies stattge­funden halte. Als vermutliche Zeit kommen die gesamte Amtszeit Pál Várdays, die ersten zwei AmLsmonate sines Nachfolgers Miklos Oláh, der am 7. Mai 1553 das Amt des Erzbischofs antrat, wie auch jene vier Monate in Frage, die zwischen dem Ableben Várdays und dem Amtsantritt Oláhs verstrichen und in denen - als kurzes „Intermezzo" 1551 - Georgius (Fratcr) Mar­tinuzzi den erzbischöflichen Stuhl innehat­te. Femer konnte auch das nicht festgestellt werden, ob denn das Eigentumsrecht der Kleinodien im weiteren wiederum bei der Schatzkammer der Kathedrale, das heisst bei dem Kapitel lag, oder aber irgendeinem der oben gennanten Erzbischöfe gehörte. Nun können aber diese Fragen im Zu­sammenhang mit der Geschichte der wert­vollsten und daher wichtigsten Gegenstände der Schatzkammer von Esztergom bereits grösstenteils beantwortet werden, und zwar mit Hilfe einer merkwürdigen Angabe des Wiener Staatsarchivs, genauer gesagt des ehemaligen Hofkammerarchivs, die der Aufmerksamkeit der Forscher bisher, son­derbarerweise, entgangen ist. Es handelt sich um eine 36 Nummern enthaltende Auf­zeichnung, aufgenommen am 16. Oktober 1549, nach dem Tod des königlichen Statt­halters, Erzbischof Pál Várday, die seinen Besitz, nunmehr seine Hinterlassenschaft, darunter auch die Kleinodien enthält. Unter Nr. 10 lesen wir darin: „ Crux aurca insi­gnis, diuersis lapidibus, imaginibus et gemmis, miro artificio exornata. Opus Rcgium altitudine vnius vlnae longa. Cui vnus angelus deest, et lapis vnus ex mino­ribus, et aliquot gemmae". 27 Der Text stimmt fast Wort für Wort mit dem bereits zitierten Text der Nr. 8 der Regesta vom 14. Juli 1553 überein. Daher ist das erwähnte und mit einer relativen Ausführlichkeit beschriebene goldene Kruz mit dem Corvinus-Prunkkruz ohne Zweifel identisch. Daraus erhellt, dass Erzbischof Várday selbst das berühmte Goldschmiede­werk, mitsamt den anderen wertvollen, 1527 verpfändeten Gegenständen bei Ferdi­nand I. eingelöst haben musste. Wir müssen allerdings bemerken, dass diese Aufzeichnung aus 1549 keines Item enthält, das mit dem Krug und der Schüssel Losonczys identisch gewesen sein könnte. Doch schlicsst dieser Umstand unseres Erachtens die Annahme nicht aus, wonach der Krug und die Schüssel für Erzbischof Várday gefertigt worden wären. In der Auf­zeichnung sind nämlich zumeist sakrale Ge­genstände, Kleinodien, angeführt, während Goldschmiedearbeiten zu profanen Zwecken sowie persönliche Gebrauchsge­genstände des Erzbischofs aus Edelmetall kaum, oder so gut wie gar nicht darin fi­gurieren. Es soll übrigens erwähnt werden, dass zwischen dem Ableben des Erzsbi­schofs und der Abfassung der Aufzeichnung bloss vier Tage vorbei gegangen sind. Was die Pfandtransaktion zwischen Pál Várday und Ferdinand I. anbelangt, die zwar in Einzelheiten unbekannt blieb, doch unbedingt stattgefunden haben muss, so lohnt es sich, die sich daraus ergebenden Konsequenzen mal kurz zusammenzufas­sen. In Kenntnis der späteren Ereignisse kann festgestellt werden, dass die Verpfän­dung der Schätze von Esztergom an Ferdi­nand I. 1527 letzten Endes ein durchaus glücklicher Schritt gewesen ist. Denn es scheint wahrscheinlich zu sein, dass dies die einzige Möglichkeit war, die wertvoll­sten Kunstwerke des Kapitels, unter ihnen das Corvinus-Prunkkreuz, vor der sicheren Vernichtung zu retten. Es ist aber auch nicht abzuleugnen, dass die Einlösung der Schätze eine ernste finanzielle Anstrengung erfordert haben wird. Das sicherlich nicht

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