Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

zu. Die vier Fuder Mist hat Mäsch jährlich zu Mitte März auf seine Kosten zu stellen. Siegler: Oschwaldt Caspar, Gerichtsamman im Hofstaig. Orig. Perg. Das Siegel fehlt. 577 1559 April 17. Jacob Loher, Bürger und des Rats zu Bregentz, welcher von Stadt­amman und Rat zu Bregentz wegen des Lewen Guts jährlich 12 Sch. Pfg., 21 Eier und zwei Hühner als Zins zu empfangen, sich später aber mit ihnen auf 13 Sch. IVA Pfg. Jahreszins in Geld verglichen hatte, bekennt Kapital und Zins zurückerhalten zu haben und stellt hiefür Quittung aus. Nachdem der Hauptbrief verloren gegangen ist, erklärt er denselben für nichtig und ungültig. Siegler: Jacob Loher. Papier Original mit wohl erhaltenem aufgedrücktem Siegel. 578 1559 Juni 19. Augsburg. Kaiser Ferdinand bestätigt Stadtamman, Rat, Gericht und ganzer Bürgerschaft zu Bregentz über Ersuchen der vor ihm erschienenen Rats­botschaft in Ansehung der treuen Dienste, welche sie und ihre Vordem ihm und dem Reiche in Kriegs- und Friedenszeiten geleistet haben, alle Privilegien und Freiheiten. Siegler: Der Kaiser. Orig. Perg. Das Siegel verletzt. 579 1559 Juli 5. Augsburg. Kaiser Ferdinand verleiht den Untertanen in Stadt und Land der Herrschaften Bregentz und Hohenegg das Privilegium, daß kein Jude und keine Jüdin ohne Vorwissen und Bewilligung der Obrigkeit keinem Bürger oder Untertan in Stadt und Land Geld verleihen oder mit den­selben Verträge abschließen darf. Alle derartigen Verträge oder Ge­schäfte sollen ungiltig und Amman und Rat zu Bregentz oder den Obrig­keiten auf dem Lande das Hauptgut zur Verwendung für Spitäler oder Hausarme samt Zinsen verfallen sein. Jeder Jude ist verpflichtet alle Gut­haben die er vor Inkrafttreten dieses Privilegs hatte, der Vorgesetzten Obrigkeit bei Strafe des Verfalles anzuzeigen. Siegler: Der Kaiser. Orig. Perg. Das Siegel wohl erhalten. Abschrift im ältesten Kopialbuch fol. 73—79. 580 8* 83

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