Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

berechtigt sind zu der auf seinem nunmehrigen Besitz liegenden, aber im Eigentum der Stadt verbleibenden städt. Wasserstube zu gehen, Teüchel zu legen und alles zu tun, was zur Einhaltung der Wasserstube und der Brunnenleitung notwendig ist und beurkundet, daß er an dieser Wasserstube keinerlei Recht habe. Siegler: Petter Mair, Stadtamman z. Bregenz. Orig. Perg. Das Siegel fehlt. 572 1556 Juni 22. Connrat Löscher der Elter, am Riedt, Bürger zu Bregenz, der trotz seiner 1550 gegebenen Urphede sich neuerdings durch Saufen, Gottes­lästerung und Schlaghändel vergangen hat, schwört Urphede und stellt als Bürgen seinen Vater Wolfgang Löscher, Jerg Rem, Jerg Helcher den Küfer und Conrat Löscher den Jüngeren, alle Bürger zu Bregenz. Siegler: Junker Wilhelm von Villenbach. Orig. Perg. Das Siegel beschädigt. 573 1556 November 12. Zwischen Stadtamman und Rat zu Bregennz, welche ein Schmalz­haus gebaut haben, damit darin Käse, Schmalz u. dgl. Waren, welche auf den Wochenmarkt kommen, niedergelegt werden können, und für diese Niederlage ein Entgeld forderten, einerseits und Landamman, Rat und Gemeindsleuten des Bregenzerwaldes, welche sich weigerten, dieses Entgeld zu zahlen, andererseits, haben sich Differenzen ergeben. Die Bregenzerwälder beschwerten sich über diese Neuerung bei der Regie­rung in Innsbruck, welche, um den Streit in Güte beizulegen, Eytlhannsen Giennger, Vogt der Herrschaft Veldtkirchen und Achilles von Altmans- hausen zu Rönnsperg, Hubmeister daselbst als Kommissäre abordnete. Durch Vermittlung derselben wird zwischen beiden Teilen folgender Ver­trag abgeschlossen: Wenn ein Bregenzerwälder Schmalz oder Käse aus dem Bregenzerwalde überrugg auf Bregenz oder Lindau führt und zu Bregenz damit ankommt, auch dabei im neuen Schmalzhause abschlägt, er verkaufe es oder nicht, so soll er von jedem geladenen Som Schmalz oder Käse 2 Pfg. Hausgeld zu zahlen schuldig sein. Welcher aber seine Ware nicht im Schmalzhaus, sondern im Wirtshaus abschlägt und dort übernachtet, derselbe hat von jedem Som 1 Pfg zu geben. Doch ist aus­geschlossen, daß keiner kein Schmalz noch Käse zu Bregenz an keinem anderen Ort als im neuen Schmalzhaus verkaufe. Die Bregenzerwälder können aber nicht verhalten werden, das Schmalz im Schmalzhause ab­6 81

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