Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)
Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner
3 Sch. Pfg und unter die Linden 3 Sch. Pfg und der beste Fall zu entrichten; der St. Gallen Pfarrkirche in Bregentz 10 Sch. Pfg. Der Kaufpreis von 100 fl. Rh. wurde baar entrichtet, worüber die Verkäufer quittieren. Siegler: Martin Müllegg, Stadtamman zu Bregentz. Orig. Perg. Das Siegel hängt. 552 1550 September 25. Connrat Löscher, Bürger zu Bregenz, der wegen Saufens, Gotteslästerung und Friedbruch von Stadtamman und Rat zu Bregenz gefangen gesetzt und abgestraft wurde, schwört Urphede und stellt zu Bürgen seinen Vater Wolfen Löscher, dessen Bruder Thias Löscher, Jakob Schobloch, Hans Rem und Hieronymus Binder, alle Bürger zu Bregenz. Siegler: Hans Schnabel von Schönstain, Hauptmann. Orig. Perg. Das Siegel wohl erhalten. 553 1550 Dezember 5. Joß und Bläsy die Schiller und Auffra Schillerin Josen Schillers Hausfrau, wurden, weil sie die von Stadtamman und Rat gemachte Ordnung wegen des Verkaufes ungespitzter Rebstecken nicht eingehalten und sich trotz wiederholter Aufforderung nicht an der vom Rate befohlenen Vereinigung aller Holzwerksleute beteiliget haben, gefangen gesetzt, in Rücksicht auf ihr Alter, auf Bitten der Geistlichkeit und des Adels aus dem Gefängnis entlassen, mit 20 Pfd. Pfg. Strafe belegt und zur Abschwörung einer Urphede verurteilt. Sie stellen als Bürgen: Balthasar Nellen, Ulrichen Pfister, Hannsen Brendlin, Bürger zu Bregentz und Josen Ernsten genannt Wädeli von Liebenstein im Gericht Hofrieden. Siegler: Junker Hanns Schnabel von Schönstain und Wilhalm von Villenbach. Orig. Perg. Beide Siegel wohl erhalten. 554 1551 März 4. Connrat Watzenegger Bürger zu Bregentz verkauft der Osanna Schmidin weiland Cristoffel Abeggs Witwe, Bürgerin zu Bregentz um 10 Pfd. Pfg. einen auf Martini zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 10 Sch. Pfg. ab seinem Haus, Hofstatt und Gesäß in der Stadt zwischen Junker Wilhalmen von Villenbachs und Erhärten Werlis sei. 74