Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

Siegler: Wilhalra von Villenbach zu Mülltenberg. Orig. Perg. Das Siegel wohl erhalten. 533 1546 Februar 20. Ulrich Rot, Bürger zu Bregenz verkauft dem Lienharten Wörlin auch Bürger daselbst um 59 Pfd. 15 Sch. Pfg sein Haus mit Hofstatt, Hofraitin und Gesäß zu Bregenz in der Stadt, zwischen Hansen Härtzen und St. Martins Kapellen gelegen, stoßt hinten auf die Stadtmauer, vorne an die Gasse, soweit der Kaerhals herfürgeht, samt dem Lobily auf dem Kaerhals. Siegler: Jörg Wilhalm, Stadtamman zu Bregenz. Orig. Perg. Das Siegel fehlt. 534 1546. März 16. Hartmann Gretler, Bürger und Gastgeb zu Bregenz, der wegen Saufens, Gotteslästerung und Krawallmachens von Amman und Rat zu Bregenz gefangen gesetzt und abgestraft wurde, schwört Urphede und stellt als Bürgen seinen Bruder Jörg Gretler und Hansen Schleyen, Gast­geb, Bürger zu Bregenz. Siegler: Junker Wilhalm von Villenbach zu Mülltenberg. Orig. Perg. Das Siegel gut erhalten. 535 1546 September 21. Innsprugg. König Ferdinand stellt Stadtamman, Rat, Gericht und ganzer Ge­meinde des Stadtgerichts zu Bregentz, wie auch Amman, Steürer, Ge­richt und Gemeindsleuten von den Landschaften der Herrschaften Bre­gentz und Hohenegg, welche — zum Zwecke des Ankaufes eines in der Stadt Bregentz in Rücksicht auf die schweren Zeitläufe anzulegenden Getreidevorrates, der zum Unterhalte der Bewohner der vier Herr­schaften enhalb des Arlapergs samt Hohenegg und Neuburg dienen soll — von Hanns Hainrichen Siglman zu Newburg am Rein 900 fl. Rh. auf Verzinsung aufgenommen haben und mit Laux von Reischach, Vogt zu Bregentz sich als Selbstschuldner und Bürgen verschrieben haben, einen Schadlosbrief aus, verpflichtet sich die Schuldner und Bürgen innert vier Jahren auszulösen, weist die Amtleute der Herrschaften Bre­gentz und Hohenegg an, den jährlichen Zins per 45 fl auf St. Johannes Bapt. Tag aus den beiden Aemtern auf seine Kosten in die Stadt Frei­burg im Breißgew zu Händen Siglmans anzuweisen und setzt zur 68

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