Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)
Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner
jeden Eheteiles zufallen. Würde sich der überlebende Teil wieder verheiraten, so hat er vor der Hochzeit den Erben des Erstverstorbenen 300 Pfd. Pfg. aus ihrem gemeinsamen Vermögen in guten Briefen sicherzustellen. Auf Lebenszeit soll er den Nutzgenuß davon haben, nach dem Tode soll dieser Betrag den Erben des Erstverstorbenen als Erbe Zufällen. Unbehindert von den Erben kann der überlebende Teil aus dem gemeinsamen Vermögen eine Summe von 30 Pfd. Pfg. für Stiftungszwecke verwenden. Nachdem beide Testatoren mit ihren Vertretern dreimal aus dem Gerichtsring ausgetreten waren und beim Wiedereintritt jedesmal die obigen Bestimmungen als ihren unabänderlichen Willen erklärt hatten, wird das Testament als rechtsgiltig anerkannt und diese Urkunde ausgefertigt. Orig. Perg. mit dem etwas beschädigten Stadtsiegel. 510 1540 März 15. Innsprugg. König Ferdinand stellt dem Abt, Prior und Convent des Gotteshauses in der Aw bei Bregentz, Eytlegk von Reyschach seinem Rat und Vogt zu Bregenz, Wolff Kannz, seinem Amtmann daselbst, Hanns von Wolffurt, Amman und Rat zu Bregenz, sowie Amman, Gericht und Gemeindsleuten der Gerichte Hofstaig, Lingenaw und Alberschwendi, welche für ihn gegen Abt, Prior und Convent des Gotteshauses Minnder- ow genannt Weissenaw bei Ravenspurg um 5000 fl Rh. Hauptgut, die zum Ankäufe des neuen Teiles der Herrschaft Bregenz benötigt wurden, Bürgschaft leisteten, einen Schadlosbrief aus und weist jeden Amtmann der Herrschaft Bregenz an, die Zinsen für dieses Kapital aus den Gefällen der Herrschaft Bregenz zu entrichten. Siegler: Der König. Papier Orig, mit rückwärts aufgedrücktem (verwischtem) königl. Siegel. 511 1540 November 20. Petter Ludescher zu Götzis in der Herrschaft Feldkirch gesessen, der von Eyteleggen von Reischach zum Megtberg, Ritter, R. K. M. Rat und Vogt der Herrschaft Bregenz und Stadtamman und Rat zu Bregenz gefangen gesetzt wurde, weil er in Jacoben Schnellen des Wirts zu Bregenz Haus nachts um acht Uhr dem Nachtwächter, als er die Stunde ausrief, oben aus dem Kammerladen auf die Straße herunter zugerufen hat: „in vierzehn Tagen wirst nimmer rufen, es wird anders zugehen“,. 60