Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

eine Brücke über das Wasser genannt die Bregentz zu bauen und zur Deckung der Brückeneinhaltungskosten einen Zoll von Kaufmanns­gütern, Salz, Schmalz, Käs, Kom und Wein, Vieh etc. die durch die Stadt in die Graf- und Herrschaften Bregentz, Veltkirch, Bludentz und Sonnenberg geführt werden, einzuheben und setzt einen detaillierten Zolltarif fest. Was aus diesem Zollerträgnis über die Brückenerhaltungs­kosten erübrigt wird, ist zur Einhaltung der Stadtmauer, der Türme und Tore zu verwenden. Siegler: Der Kaiser. Orig. Perg. Das Siegel fehlt. Abschrift im ältesten Kopialbuch fol. 43—46. 432 1517 August 2. Bastion Binder, Bürger zu Bregenntz, der weil er „ain gefächt und auffrur“ mit anderen angefangen und trotzdem daß Frieden ge­macht worden war, nachts auf der Straße seinem Widerpart abpaßte und ihn zu Boden schlug, böse Gotteslästerungen und Schwüre aus­stieß, während der Fasten, in welcher andere ihre Sünden bereuen und beichten gehen, schwer getrunken und böse Reden ausgestoßen, auch seinen Vater mißhandelt, dann als ihn der Stadtknecht in Haft nehmen wollte, die Flucht ergriffen und lange Zeit in böser Gesellschaft gelebt hat, von Aminan und Rat gefangen gesetzt wurde, schwört aus dem Gefängnis entlassen Urphede. Seine Entlassung erfolgte auf Bitten des Grafen Hug von Montfort, des Abtes Caspar und seines Conventes zu Bregentz, des Pfarrers Meister Hannsen Berlinger, der gesamten Priester­schaft, wie auch seines Vaters, seiner Freunde und Verwandten. Als Bürgen stellt er seinen Bruder Hainrich Binder und seinen Schwager Wolff Farer, Lebzelter, beide Bürger zu Bregentz. Siegler: Junker Claus von Villebach, der Jünger. Orig. Perg. Das Siegel fehlt. 433 1517 September 28. Amman und Rat der Stadt Bregenntz verkaufen dem geistl. Herrn Jacob Zeller, gebürtig von Fryburg in dem Brysgöw um 140 rheinischer Goldgulden Hauptgut einen ablösbaren Jahreszins von 6 fl Rh in Gold aus der jährlichen Stadtsteuer, welcher auf Michaelstag in dem Hause des jeweiligen Stadtammans zu entrichten ist. Sie bestellen die ganzen Einkünfte der Stadt zum Unterpfande und verpflichten sich alle Kosten der Rückzahlung selbst zu tragen. 3 3 ; 33

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