Archivalische Beilage der Historischen Blätter 2. (1932)

Die Urkunden des Stadtarchivs in Bregenz. II. Teil. Regesten von 1501 bis 1560 von Viktor Kleiner

1513 Oktober 28. Hainrich Binder, welcher freventliche Worte gebraucht, Amman und Rat gedroht, geflucht und als der Stadtknecht ihm vor Recht ge­boten auch diesen bedroht hat, wurde von Amman und Rat gefangen gesetzt und schwört aus dem Gefängnis entlassen Urphede. Als Bürgen stellt er Baschion Binder seinen Bruder und Wolffen Schnüfis seinen Schwager, welche ihn, wenn er eidbrüchig würde, innert Monatsfrist wieder in das Gefängnis einzuliefern oder wenn sie das nicht täten den daraus erwachsenden Schaden zu vergüten haben. Siegler: Anthoni Gotgab, kayserl. Mayest. Diener. Orig. Perg. Das Siegel wohl erhalten. 418 1513 November 24. Jerg und Thias Gretler, Brüder und Hanns Haltmayer ihr Schwa­ger beurkunden, daß sie mit Rücksicht auf die Dienste, die ihnen ihr Bruder bzw. Schwager Meister Matheus Gretler, Pfündner zu Bregentz stets bewies, seinen drei Söhnen Hartman, Jerg und Pangracius, damit diese besser erzogen werden können, ihr Haus und Hofstatt in der Stadt zwischen Ulrich Schwarten und Josen Lochs Häusern gelegen und ihren Krautgarten vor dem obem Tor, wie dies ihr Vater Jos Gretler von Martin Wolffutrsperger erkauft hat, zu Eigen übergeben haben mit der Bedingung, daß sie dieses Haus ihrer Mutter Margretten Chutznen auf ihre Lebenszeit leibgedingsweise überlassen, wenn sie dies fordern sollte. Sollten sie dieses Haus verkaufen wollen, so behalten sich die Uebergeber das Recht vor dasselbe um 190 Pfd. Pfg. an sich erkaufen zu können. Wenn die Kinder ohne eheliche Leibeserben mit Tod abgehen, soll das Haus wieder den Uebergebern zufallen. Sollte sich durch Kriegsläufe die Not ergeben, daß einer der Uebergeber in diesem Hause Zuflucht suchen müßte, haben sie das ohne Widerrede zu gestatten. Siegler: Jos Wannentaler, Stadtamman zu Bregentz. Inseriert im Spruchbrief von Stadtamman und Rat von 1536 Mai 5. 4T9 1514 April 23. Baschion Knapp, Bürger zu Bregenntz, Johannes Knapp, Laien­priester sein Sohn und Ulrich Cumer sein Tochtermann beurkunden die Jahrzeitstiftung des Jos Mündle genannt Gülm zu Hoven vor Clus, welche er für sich, Elsen Stofflerin seine Hausfrau sei, ihre beiden 27

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