Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
Uebermessung oder Ueberzählung hierzu bestimmte Stabs» Officier, respicirende Feldkriegs - Commissär und Werk- Ober» oder Untermeister herbey gerufen werden. §. 3o3Erscheint dann der visttirende Mithafter, so stellen sich zwey Mann auf einem großen Tisch, und ziehen jedes Tuch ganz auseinander gelegter gegen die Tages - Lichte haltend durch, damit der vifttivenbe Mithafter die Gebrechen leichter entdecken könne, bey diesem Tische ist zugleich ein verlässiger Unter-Officier angestellt, welcher dieStäm- pelung besorgt. §. 3o4. F indet demnach der vistrirende Mithafter das vor sich habende Stück Tuch zu Rockel geeignet, so ruft er Rockel, der siämpelnde Unter-Officier drückt sodann den Stämpel des Mithafters der Commission das Zeichen R welches Rockel bedeutet, nebst dem Stämpel des bey der Visitiruttg gegenwärtigen Meisters auf das Tuch am Rande auf; bey den weißen Tüchern ist die Stempelfarbe schwarz, bey denen dunklen Farben aber weiß oder roth. Findet aber der Visitirende, daß ein Stück Tuch zur Uebernahme nicht geeignet ist, so ruft er Ausschuß. Auf ein derley Stück Tuch wird dann der Stämpel 2f, welches Ausschuß bedeutet, aufgedrückt, und separirt gelegt. §. 3o5. Gleich neben dem Visitir - Tisch hängt eine schwarze Tafel, auf welcher mehrere Kolonnen angemerkt sind, oben an ftehr auf einer derselben übernommen, auf der andern Ausschuß; so oft dann der Uebernehmer ein Stück Tuch als übernommen anerkennt, so wird mit Kreide in die betreffende Kolonne ein Querstrich gemacht, und eben so in die Kolonne Ausschuß, wenn er ein Stück nicht annimmt. Nach beendigter Visitirung werden dann auf der Tafel die übernommenen, und ausgeschossenen Tücher zusammengezählt, welches dann die Summen der überbrachV.d. Pflichten d.Stabs-Off. bey den Mont Oek.Commiss. 87 mit bei) SOifltitung bér Zűájtc fűrjugejjert ift. SßerTmlten bei aRittjafteri S3iftttvung berfel» ben. QBctS nadj beert- btgter Sßifititunt iu beobachten ift.